
Sondervermögen Corona-Pandemie
Am 12. Mai 2020 hat der Niedersächsische Landtag ein Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie eingerichtet. Mit dem neuen Sondervermögen schafft Niedersachsen ein Instrumentarium, um auf die aktuellen Herausforderungen weiterhin flexibel, effektiv und zielgerichtet reagieren zu können.
Niedersachsen hat erhebliche Mehrbedarfe zur akuten Bewältigung der Situation zu stemmen: Ausgaben zur Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge und zur Stärkung des Gesundheitswesens, zur Leistung von Entschädigungen, zur Unterstützung der niedersächsischen Wirtschaft und Landwirtschaft, zum Erhalt von Bildungs-, Wissenschafts-, Sozial-, Sport- oder Kultureinrichtungen sowie im Umwelt- und Naturschutz.
Das Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat ein Volumen von aktuell knapp 8 Milliarden Euro. Diese Mittel werden in einem haushalterisch klar abgegrenzten Bereich transparent dargestellt und überjährig gesichert. Durch diese klare Trennung zum eigentlichen Haushalt untermauert die Landesregierung ihren Anspruch an eine solide Haushaltspolitik: Keine Vermischung der Mittel zur Bekämpfung der Pandemie mit dem eigentlichen Haushalt, sondern eine klare Trennung sorgt für mehr Transparenz.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen wird regelmäßig über die Bewilligung der bereitgestellten Mittel informiert. Dem liegt ein Finanzierungsplan zu Grunde, der jährlich sowie bei Bedarf fortgeschrieben wird. Dieser Finanzierungsplan ist auch als Erläuterung zum Einzelplan 13 im Haushaltsplan enthalten. Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen im Hinblick auf den Landtag als Budgetgeber wird somit selbstverständlich Rechnung getragen.
Zur Finanzierung dieser Mehrbedarfe hat der Landtag am 25. März 2020 einstimmig einen Nachtragshaushalt 2020 beschlossen, der Haushaltsmittel im Umfang von 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt und den Bürgschaftsrahmen auf 3 Milliarden Euro erhöht hat. Bereits am 15. Juli 2020 hat der Landtag einen zweiten Nachtragshaushalt 2020 mit einem Finanzvolumen in Höhe von 8,4 Milliarden Euro beschlossen.
Der Finanzierungsplan zum Sondervermögen Corona wurde mehrfach fortgeschrieben und dabei an die veränderten Bedarfe zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie angepasst. Die letzte Fortschreibung erfolgte im Juni 2022.
Der vollständige Finanzierungsplan steht hier zum Herunterladen zur Verfügung.

Finanzminister Hilbers hat zur Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie folgende Rede am 12.05.2020 im Niedersächsichen landtag gehalten.
Rede zur Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Niedersächsischen Landtag am 12.05.2020
(PDF, 0,11 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.05.2020
zuletzt aktualisiert am:
24.06.2022