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Besoldung und Versorgung

Neuregelung des Niedersächsischen Besoldungsrechts Bildrechte: Nds. Finanzministerium

Neuregelung des Niedersächsischen Besoldungsrechts

Mit zwei Gesetzen hat die Landesregierung die Besoldung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten verbessert. Zum einen werden die Bezüge um 2,8 Prozent angehoben und damit das Tarifergebnis übernommen. Weitere finanzielle Verbesserungen werden mit dem zweiten Gesetz vorgenommen. mehr

Gesetze und Verordnungen Bildrechte: grafolux & eye-server

Neufassung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Mit der Neuregelung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes werden insbesondere aktuelle Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes zur Vermeidung einer „Altersdiskriminierung“ im Besoldungsrecht umgesetzt sowie die Gesetzgebungskompetenz des Landes auch im Besoldungsrecht vollständig ausgeübt. mehr

Besoldung und Versorgung

Durch die mit der Änderung des Grundgesetzes vollzogene Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der niedersächsischen Beamten seit dem 1. September 2006 auf das Land übergegangen. mehr

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