Informationen zur Steuerberaterprüfung
Folgende Rechtsgrundlagen regeln die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Steuerberaterprüfung sowie die Durchführung dieser Prüfung und die Bedingungen für eine Befreiung von der Steuerberaterprüfung:
– §§ 35 – 39a des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sowie
– §§ 1 – 32 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB).
Bitte beachten Sie, dass seit dem Prüfungsverfahren 2009 die Steuerberaterkammer Niedersachsen für die Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung zuständig ist. Auch Anträge auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung sowie die Erteilung verbindlicher Auskünfte über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung werden von der Steuerberaterkammer Niedersachsen bearbeitet.
Steuerberaterkammer Niedersachsen, KdöR
Adenauerallee 20, 30175 Hannover
Tel.: 0511 / 28890 - 23 / - 20 / - 0 (Zentrale)
www.stbk-niedersachsen.de
Informationen zur Steuerberaterprüfung und wichtige Hinweise zum Zulassungsverfahren können Sie auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Niedersachsen unter www.stbk-niedersachsen.de einsehen. Insbesondere auf das Merkblatt zur Steuerberaterprüfung (unter: Steuerberaterprüfung/ Downloads) wird hingewiesen.
Informationen zu den Gebühren, Antragsfristen, zum Ablauf und der Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie zu den Prüfungsergebnissen und der Bestellung zum Steuerberater ergeben sich ebenfalls aus dem Internetauftritt der Steuerberaterkammer Niedersachsen.
Die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder bestimmen im Rahmen bundeseinheitlicher Abstimmungen den Zeitpunkt der Durchführung des schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung (s. Termine), die Prüfungsaufgaben der Aufsichtsarbeiten, die Bearbeitungszeit sowie die zum schriftlichen Teil der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel. Die Steuerberaterprüfung ist vor den vom Niedersächsischen Finanzministerium gebildeten Prüfungsausschüssen abzulegen.
Termine
Als Termine für die Durchführung des schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung sind vorgesehen:
Steuerberaterprüfung 2020: |
06. - 08. Oktober 2020 |
Steuerberaterprüfung 2021: |
05. - 07. Oktober 2021 |
Steuerberaterprüfung 2022: |
11. - 13. Oktober 2022 |
Steuerberaterprüfung 2023: |
10. - 12. Oktober 2023 |
Steuerberaterprüfung 2024: Steuerberaterprüfung 2025: Steuerberaterprüfung 2026 |
08. - 10. Oktober 2024 07. - 09. Oktober 2025 06. - 08. Oktober 2026 |
Die Aufsichtsarbeiten werden in der Reihenfolge
- Verfahrensrecht und andere Rechtsgebiete
- Ertragsteuern
- Buchführung und Bilanzwesen
geschrieben.
Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Stunden.
(Stand: 18.02.2020)
Weitere Informationen zur Steuerberaterprüfung sowie Anträge und Merkblätter als Download finden Sie im Angebot der
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