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Aufgaben des Beteiligungsmanagements

Das Niedersächsische Finanzministerium nimmt die Gesellschafterrechte der Landesbeteiligungen zentral wahr. Zu den Kernaufgabe gehört dabei, die Vertretung des Landes in den Versammlungen der Anteilseigner und Anteilseignerinnen wahrzunehmen. Außerdem muss das Finanzministerium seine Zustimmung erteilen, ob eine Beteiligung neu erworben oder eine bestehende Beteiligung erhöht werden soll. Ebenso überprüft es, ob Beteiligungen veräußert oder Gesellschaften abgewickelt werden müssen.

Die Verantwortung für die einzelne Beteiligung trägt allerdings das jeweils zuständige Fachministerium . Dies umfasst die fachliche Führung und Steuerung, die Sicherstellung der betriebswirtschaftlichen Effizienz und die Einhaltung haushaltsrechtlicher und wirtschaftlicher Vorgaben.

Das Finanzministerium ist im Rahmen des Beteiligungsmanagements darüber hinaus für folgende Aufgaben zuständig:

  • Erarbeitung und Fortschreibung von Rahmenvorgaben für Beteiligungen des Landes
    (Musterverträge, Geschäftsordnungen, Merkblätter etc.)
  • Grundsatzfragen zu Personalangelegenheiten der Mitglieder der Geschäftsleitung und leitender Angestellter
  • Erstellung des Beteiligungsberichts;
  • Beteiligungscontrolling (hierzu gehört auch die Vorlage aller wichtigen Verträge der Gesellschaften)
  • Unterrichtung des Landesrechnungshofs

Schreibtisch mit PC Bildrechte: MF

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.02.2021
zuletzt aktualisiert am:
23.07.2024

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