Niedersäschsisches Finanzministerium Niedersachsen klar Logo

Stabilitätsbericht

Der Stabilitätsbericht 2023 bildet die Grundlage für den 14. Durchgang der jährlichen Beratungen des Stabilitätsrates über die Haushaltslage des Bundes und der Länder. Er beruht auf den Jahresabschlüssen 2021 und 2022, dem Haushaltsplanentwurf 2024 sowie der Mittelfristigen Planung 2023 - 2027. Niedersachsen erfüllt mit den vorgelegten Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage, zur Finanzplanung und zur Einhaltung der Schuldenbremse erneut vollständig die Anforderungen des Stabilitätsrates.


Niedersachsen steht wie alle staatlichen Ebenen vor der Herausforderung, die enormen Auswirkungen zu bewältigen, welche sich durch die drei überschneidenden Krisen der COVID-19-Pandemie, des Ukraine-Kriegs und der Klimakrise ergeben. Erschwerend hinzu kommt ein selten rascher Anstieg von Inflation und Zinsen. Doch auch unter herausfordernden finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist es die Aufgabe verantwortungsvoller Politik, zukunftsweisende Investitionen in ausgewählte Schwerpunktthemen voranzutreiben. Genau das tut die Landesregierung.

Mit zwei Nachtragshaushalten hat die Landesregierung nicht nur inhaltlich auf die durch den russischen Angriffskrieg bedingten krisenhaften Entwicklungen reagiert, sondern auch erste wichtige Impulse für zukünftige Investitionen vor allem in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen und Klimaschutz gesetzt. Die Finanzierung beider Nachtragshaushalte erfolgte im Wesentlichen aus inflationsbedingten Steuermehreinnahmen und ohne Nettokreditaufnahme.

Der Haushaltsplanentwurf 2024 und die Mittelfristige Planung (Mipla) 2023 - 2027 ebnen den fach- und finanzpolitischen Weg für die kommende Legislatur. Dabei steht fest, dass die zusätzlichen inflationsbedingten Steuereinnahmen nahezu vollständig durch die Entlastungszahlungen infolge der Energiekrise und die preisgetriebenen Kostensteigerungen aufgezehrt werden. Finanzielle Gestaltungsräume für notwendige Investitionen in zentralen Handlungsfeldern sind durch Ausgabenzurückhaltung an anderer Stelle zu schaffen. Die Mipla setzt die notwendigen Prioritäten und zeigt den Weg zur Umsetzung erster wichtiger Vorhaben in den Bereichen Bildung, Klimaschutz, Gesundheitsversorgung, Wohnen und Digitalisierung auf. Dabei ist der Haushaltsausgleich in sämtlichen Jahren ohne Nettokreditaufnahme und ohne den Ausweis verbleibender Handlungsbedarfe gelungen. Die geringfügigen strukturellen Defizite in der Mipla ab 2024 ergeben sich im Wesentlichen durch Entnahmen aus der Konjunkturbereinigungsrücklage und aus der Allgemeinen Rücklage. Dieser Rückgriff auf einmalige Finanzierungsinstrumente kann in herausfordernden Zeiten den Brückenschlag ermöglichen zwischen einem Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme und dem Vollzug dringend notwendiger Investitionen.


Zum Stabilitätsrat

Die Aufgaben des Stabilitätsratumfassen die regelmäßige Haushaltsüberwachung von Bund und Ländern. Ab dem Jahr 2020 überwacht der Stabilitätsrat außerdem die Einhaltung der Schuldenbremse durch den Bund und die Länder.

Die Haushaltsüberwachung erfolgt anhand einheitlich definierter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung. Es handelt sich hierbei um die Kennziffern „Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) je Einwohner“, „Kreditfinanzierungsquote“, „Zins-Steuer-Quote“ sowie „Schuldenstand je Einwohner“. Für jede Kennziffer gilt ein Schwellenwert. Für Niedersachsen ist für den aktuellen Beobachtungszeitraum keine der Kennziffern auffällig.

Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse beruht auf zwei Komponenten. Die erste Komponente beinhaltet eine Darlegung anhand der bundes- bzw. jeweiligen landesrechtlichen Schuldenbremse. Der Stabilitätsrat nimmt hier zur Kenntnis, ob der Bund und die Länder die Schuldenbremse nach der bundes- bzw. jeweiligen landesrechtlichen Regelung einhalten. Die zweite Komponente umfasst die für den Bund und jedes Land nach einem harmonisierten und an den europäischen Vorgaben und Verfahren orientierten Analysesystem ermittelten Ergebnisse. Dieses Analysesystem ist von den länder- bzw. bundesrechtlichen Ausgestaltungen der Schuldenbremse unabhängig. Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse erfolgt bei beiden Komponente für das jeweils abgelaufene, das aktuelle und das darauffolgende Jahr. Beide Komponenten zeigen keine Auffälligkeit für Niedersachsen.


 

Deckblatt des Stabiltätsberichts 2023 Bildrechte: MF

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.11.2020
zuletzt aktualisiert am:
25.10.2023

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln