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Von der Lochkarte zum deutschlandweit meistgenutzten EGouvernementportal:

Der Weg in die Digitalisierung der Steuerverwaltung


Zu Zeiten der Gründung des Landes Niedersachsen war das Büro eines Finanzbeamten vor allem von der Arbeit mit „Papier und Bleistift“ und allenfalls einer Schreibmaschine geprägt.

Rock‘n’ Roll und Pilzköpfe, Minirock und Studentenproteste: Ausgehend von den späten 50er und sich verstärkend in den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts gab es umwälzende gesellschaftliche Veränderungen. Und natürlich blieb auch die niedersächsische Steuerverwaltung von diesen Vorgängen nicht verschont.


historische Buchungsmaschiene Bildrechte: LStN
1950 - Buchungsmaschine
Büroarbeitsplatz   Bildrechte: LStN
1972_Programmierung_mit_Codierblatt_und_Lochkarte

Die erste Rechenanlage

Mitte der 60-Jahre war die Entwicklung des Steuerverfahrens hin zu einem Massenverfahren abgeschlossen. Die niedersächsische Steuerverwaltung war deshalb gezwungen, die Möglichkeiten der IT - seinerzeit Automatisierte Datenverarbeitung – zu nutzen. Schon damals setzte die niedersächsische Steuerverwaltung IT-unterstützte Verfahren ein, zum Beispiel zur Bearbeitung des Lohnsteuerjahresausgleichs oder bei der Einkommensteuerfestsetzung.

Die in den niedersächsischen Finanzämtern dezentral erfassten Daten wurden zu dieser Zeit auf der Rechenanlage des Landesversorgungsamts Niedersachsen verarbeitet. Schon bald zeigte sich, dass die Kapazitäten nicht ausreichten. Deshalb wurde im Jahre 1968 das Finanzrechenzentrum der Oberfinanzdirektion Hannover gegründet.

Gebäudeansicht von der Straße   Bildrechte: LStN
1972 - das Finanzrechenzentrum
historische Aufnahme der ersten Inbetriebnahme   Bildrechte: LStN
1972 - Einweihung Finanzrechenzentrum
Saal mit Großrechnern   Bildrechte: LStN
1973 - Maschinensaal
Bis Anfang der 80er-Jahre nahm die Automation stetig und kontinuierlich in allen Finanzämtern in Niedersachsen zu. Im Jahr 1984 waren die Rechenzentren in Hannover, Oldenburg und Lüneburg untereinander und mit den jeweils betreuten Finanzämtern über feste Datenleitungen verbunden. In den niedersächsischen Finanzämtern waren insgesamt 305 Datenerfassungsgeräte und 145 Datenabfragegeräte aufgestellt.

Die schrittweise Ausstattung aller Arbeitsplätze mit Arbeitsplatzrechnern

In den 1980er-Jahren stattete die Steuerverwaltung im Rahmen der Verteilten Datenverarbeitung (VDV) eine größere Anzahl von Finanzamtsarbeitsplätzen mit Terminals aus, die über einen Rechner – Nixdorf 8860 – mit den drei Rechenzentren verbunden waren. Diese Maschinen stellten dem einzelnen Nutzer einen Hauptspeicher von 64 KB zur Verfügung.

Historische Aufnahme eines Arbeitsplatzes   Bildrechte: LStN
1983 - Programmiererarbeitsplatz

In den Jahren 1994 bis 1998 folgte dann mit dem Vorhaben VDV II die Ausstattung aller damals 10.000 Arbeitsplätze in den Finanzämtern mit Arbeitsplatzrechnern.

Das Ende der Lohnsteuerkarte

Ende 2009 wurden die letzten Lohnsteuerkarten verteilt. Diese blieben für die Jahre 2010 bis 2012 gültig, bis die Lohnsteuerkarten vollständig durch ELStAM (Elektronische Lohn-SteuerAbzugsMerkmale) ersetzt wurden. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren. Der Arbeitgeber erhalt die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch von der Finanzverwaltung.


Ansicht des Printzentrums   Bildrechte: LStN
2008 - Schneidelinie im Printzentrum
Foto des heutigen Maschinensaals   Bildrechte: LStN
2020 - Maschinensaal im Finanzrechenzentrum

Die Entwicklung bundeseinheitlicher IT-Verfahren

Heute wird in den Finanzämtern nahezu jede Tätigkeit IT-unterstützt durchgeführt. Seit 2012 nutzt dabei die Steuerverwaltung in Niedersachsen auch im Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) entwickelte, bundeseinheitliche IT-Verfahren. Als eines von fünf so genannten Steuerungsgruppenländern wirkt Niedersachsen aktiv an der Entwicklung einer für alle 16 Länder einheitlichen Steuerverwaltungssoftware mit.

Seit 2012 nimmt Dataport die Durchführung des operativen Produktionsablaufs für die niedersächsischen Finanzämter sowie für fünf weitere Bundesländer und einen kommunalen IT-Verbund wahr. Dabei werden zwei identisch aufgebaute, identisch ausgestattete und mit modernster Technik ausgerüstete Rechenzentrumsstandorte in Rostock und Schwerin genutzt, die im Katastrophenfall - ein Standort fällt komplett aus - innerhalb von 24 Stunden in der Lage sind, den Produktionsbetrieb am verbliebenen Standort mit 60 Prozent des vereinbarten Durchsatzes wiederaufzunehmen.

Pad mit der Elster-Anwendung   Bildrechte: MF
2021 - Elektronische Steuererklärung

Elektronische Einkommensteuererklärung (ELSTER)

Mit dem Verfahren ELSTER (Elektronische Steuererklärung) können seit 1999 Steuererklärungen sicher und papierlos an die Finanzämter übermittelt werden. Mittlerweile wird die Mehrzahl aller Steuererklärungen per ELSTER übermittelt. Für die Finanzämter bedeutet dies, dass der Datenerfassungsaufwand nahezu auf Null reduziert wird. Das Verfahren hat auch für die Steuerpflichtigen viele Vorteile, wie z. B. die Übernahme der Daten aus dem Vorjahr und der kostenlose Belegabruf. Jeder kann sofort eine Plausibilitätsprüfung und eine Steuerberechnung durchführen, so dass manche Rückfrage vom Finanzamt entfällt und die Bearbeitung beschleunigt wird. Das Programm wird schrittweise zum zentralen Portal für die kundenorientierte Kommunikation ausgebaut.

Im Rahmen von ELSTER wurde 2014 der Service vorausgefüllte Steuererklärung/Bescheinigungsabruf freigeschaltet.

Ein Risikomanagementverfahren (RMS)

Die Verwaltung setzt nun auch automatisierte Risiko-Management-Systeme (RMS) ein, die anhand von bestimmten Kriterien bei der Steuerveranlagung das Steuerausfallrisiko ermitteln und bewerten. Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele Veranlagungen nicht mehr personell durchzuführen, sondern das Personal vor allem für risikobehaftete Steuerfälle – und damit effizienter – einzusetzen.

Von Linux zu WINDOWS

Die anderen 15 Bundesländer setzen in ihren Steuerverwaltungen seit langer Zeit auf das Betriebssystem Windows. Niedersachsen nutzt seit Einführung der PC am Arbeitsplatz seit Mitte der 90er-Jahre - quasi wie ein gallisches Dorf - das Betriebssystem UNIX bzw. Linux. Dies hatte sich zunächst als kostengünstig und effizient herausgestellt. Der Aufwand und die Schwierigkeiten mit Linux nehmen jedoch immer mehr zu. Auch zur Stärkung der Zusammenarbeit im KONSENS-Verbund und mit den norddeutschen Bundesländern wird nun an der Umstellung auf WINDOWS gearbeitet.

Ausblick

Papierakten werden in einigen Jahren der Vergangenheit angehören. Die Gefahr der Datenmanipulation wird größer werden. Auch das Thema Künstliche Intelligenz wird an Bedeutung gewinnen. Vielleicht werden bisher nicht bekannte Besteuerungstatbestände wie eine „Robotersteuer“ eingeführt. Auf jeden Fall werden wir uns neuen Herausforderungen zu stellen haben. Aus den (weit) überwiegend positiven Erfahrungen der Vergangenheit fühlt sich die niedersächsische Steuerverwaltung hierfür gerüstet zu sein.


Artikel-Informationen

erstellt am:
28.07.2021
zuletzt aktualisiert am:
03.11.2022

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