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Nachtragshaushalt 2025 und Haushalt 2026 – Sofortprogramm zur Stärkung von Investitionen und zur Entlastung der Kommunen

Der Niedersächsische Landtag hat Entwürfe für einen Nachtragshaushalt 2025 und für einen Haushalt 2026 beschlossen, die ein Programm historischen Ausmaßes zur Stärkung von Investitionen und zur Entlastung der Kommunen ermöglichen. Zur Finanzierung sehen die Pläne der Landesregierung im Nachtrag 2025 die volle Ausschöpfung der neuen Verschuldungsmöglichkeiten vor sowie darüber hinaus die weitgehende Verwendung der Allgemeinen Rücklage.

Hinzu kommen rund 9,4 Milliarden Euro, die Niedersachsen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes erhalten wird. Zusammen wurde so das größte Investitions- und Kommunalstärkungspaket in der Geschichte des Landes geschnürt.

Nachtragshaushalt 2025

Der Nachtragshaushalt 2025 wurde vom Niedersächsische Landtag am 18. November 2025 verabschiedet. Der Nachtrag hat ein Volumen von rund 1,2 Milliarden Euro. Das Gesamtvolumen des Haushalts 2025 steigt damit auf rund 45,6 Milliarden Euro. Die Investitionsquote im Kernhaushalt erhöht sich auf 9,5 Prozent – Höchstwert in der bisherigen Legislaturperiode.

Wesentliche Bestandteile des Nachtrags sind 400 Millionen Euro zur Unterstützung kommunaler Investitionen, gut 460 Millionen für Energieinfrastruktur, Häfen und öffentlichen Nahverkehr sowie 200 Millionen für die Ausweitung der erfolgreichen Arbeit der Landeswohnungsgesellschaft. Weitere 100 Millionen Euro stehen für die Sanierung von Landesgebäuden zur Verfügung. Die Mittel werden noch in diesem Jahr an die jeweiligen Empfänger fließen.

Finanziert werden die wichtigen Zukunftsinvestitionen durch die Kreditaufnahme, die den Bundesländern nach der Grundgesetzänderung erstmals im Rahmen der Schuldenbremse erlaubt ist.

Haushalt 2026

Der Haushalt 2026 und damit der zweite Baustein für das historische Investitionsprogramm von fast 14,5 Milliarden Euro wurde am 19. Dezember 2026 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen. Denn mit dem Beschluss wurden zugleich die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den niedersächsischen Anteil am Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes nutzen zu können.

Das Gesamtvolumen des Haushalts 2026 beträgt rund 48,2 Milliarden Euro, die Investitionsquote 8,9 Prozent. Die Investitionen aus dem Sondervermögen des Bundes sind dabei noch nicht eingerechnet.

Neben den Investitionen liegt ein weiterer Schwerpunkt im Haushalt 2026 auf der Fachkräftesicherung im Land. Zur Stabilisierung der Unterrichtsversorgung werden zum Beispiel weitere 1.350 neue Lehrkräftestellen geschaffen. Allein dafür sind rund 97,8 Millionen Euro veranschlagt.

Balkengrafik zeigt die Ausgaben im Haushalltsplanentwurf 2026 nach Aufgaben   Bildrechte: MF Niedersachsen

    Ziel des Investitions- und Kommunalstärkungsprogramms ist es, möglichst schnell strukturell wichtige Infrastrukturprojekte, eine deutliche Verbesserung der Bildungslandschaft und der Gesundheitsversorgung, mehr Wohnungsbau, Klimaschutz und Digitalisierung zu realisieren. Wichtige Impulse sollen gesetzt werden, damit Unternehmen sich für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen entscheiden, hier investieren und gute Arbeitsplätze erhalten beziehungsweise neu schaffen.

    Hauptprofiteure des enormen Investitionspaketes sollen die Menschen mit ihrem direkten Lebensumfeld sein. Um das zu erreichen, sollen die Mittelzuweisungen an die Kommunen erheblich erhöht werden. Allein im kommenden Jahr sollen die Kommunen rund 15 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt erhalten. Zusätzlich sollen sie vom Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes mit mindestens 60 Prozent des auf das Land entfallenden Anteils profitieren. Den größten Teil davon – rund 4,7 Milliarden Euro – erhalten sie pauschal zugewiesen.

    Balkengrafik zeigt die Ausgaben im Haushalltsplanentwurf 2026 nach Einzelplänen   Bildrechte: MF Niedersachsen

    Nachtragshaushaltsplan 2025

    nicht barrierefrei

    Haushaltsplan 2026

    nicht barrierefrei

    Haushalt Bildrechte: grafolux & eye-server
    Presseinformation der Landesregierung vom 30. Juni 2025:

    Rede im Niedersächsischen Landtag zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2025 am 18. November 2025

     

    Rede im Niedersächsischen Landtag zur Einbringung des Nachtragshaushalts 2025 am 10. September 2025

     

    Rede im Niedersächsischen Landtag zur Einbringung des Haushalts 2026 am 10. September 2025

     

    Artikel-Informationen

    erstellt am:
    02.07.2025
    zuletzt aktualisiert am:
    29.01.2026

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