Niedersäschsisches Finanzministerium Niedersachsen klar Logo

Finanzminister Hilbers fordert zusätzliche steuerliche Anreize für ehrenamtliches Engagement: „Das Ehrenamt muss gefördert und gestärkt werden“

Hannover. Niedersachsens Finanzminister Hilbers appelliert an den Bund, die heute vom Finanzausschuss des Bundesrates gefassten Beschlüsse zur Stärkung des Ehrenamtes und Verbesserung der Gemeinnützigkeit zeitnah umzusetzen: „Wir sollten die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in ihrem Engagement unterstützen, auch in Form besserer steuerlicher Anreize und weiterer Vereinfachungen. Der ehrenamtliche Einsatz bei den unterschiedlichsten Vereinen und Verbänden vor Ort sorgt für gesellschaftlichen Zusammenhalt und für ein funktionierendes Gemeinwesen. Das verdient unsere Unterstützung“, erklärte Hilbers.

Hilbers bedauert, dass der Bundestag die bereits im Bundesrat gefassten Beschlüsse der Finanzministerinnen und Finanzminister zur Stärkung des Ehrenamtes, an deren Entwicklung Niedersachsen intensiv mitgewirkt hat, nicht aufgegriffen habe. Umso erfreuter zeigte sich Hilbers daher, dass der Finanzausschuss des Bundesrates heute einstimmig einen von Niedersachsen und weiteren Ländern eingebrachten Antrag beschlossen hat, der den Bund auffordert, zeitnah und mit Wirkung von 01. Januar 2020 Änderungen zur steuerlichen Verbesserung der gemeinnützigen Tätigkeit doch noch umzusetzen.

Dazu gehören insbesondere die Bürokratieentlastungen für kleinere Vereine durch Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro. Darüber hinaus soll die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr, sowie die Ehrenamtspauschale um weitere 120 Euro auf 840 Euro angehoben werden.

Des Weiteren fordern die Finanzministerinnen und Finanzminister die ertragsteuerliche Entlastung für ehrenamtlich Tätige durch eine zusätzliche Steuerbefreiung für Sachleistungen aufgrund einer Ehrenamtskarte, beispielsweise für die freien Eintritte in Museen, Schwimmbäder oder andere öffentliche Einrichtungen sowie die Anhebung der Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine von 35.000 Euro auf 45.000 Euro. Dies entlastet insbesondere kleinere Vereine und die für solche Vereine tätigen Ehrenamtlichen von übermäßigen steuerrechtlichen Verpflichtungen.

Auch die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes Verfahren für die Bestätigung von Spenden gilt, soll von 200 Euro auf 300 Euro erhöht werden.

Presse Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.11.2019

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln