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Finanzminister Hilbers zu dem Ergebnis der Mai-Steuerschätzung: „Wir können uns nur über ein Weniger vom Weniger als gedacht freuen“

Hannover. Die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung bestätigen im Wesentlichen die bisherigen Annahmen zur konjunkturellen Lage und Einnahmeentwicklung. „Diese Steuerschätzung ist keine Wundertüte, die uns wieder alles ermöglicht. Das Ergebnis bestätigt leider, dass wir uns über viele Jahre auf erhebliche Steuermindereinnahmen einstellen müssen. Das ist nicht ohne dauerhafte Ausgabeminderungen zu kompensieren. Auf den Punkt gebracht: Wir können uns nur über ein Weniger vom Weniger als gedacht freuen“, erklärte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers bei der Vorstellung der regionalisierten Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung am (heutigen) Montag.

Der Landeshaushalt kann in diesem Jahr mit insgesamt rund 29,1 Milliarden Euro, im kommenden Jahr mit rund 30,3 Milliarden Euro, 2023 mit 31,1 Milliarden Euro, 2024 mit 32,4 Milliarden Euro und 2025 mit 33,2 Milliarden Euro Steuereinnahmen rechnen.

Nach dem Kommunalen Finanzausgleich ergeben sich rechnerisch Zuwächse gegenüber der November-Schätzung in Höhe von 529 Millionen Euro in diesem Jahr, 146 Millionen Euro im kommenden Jahr, 218 Millionen Euro im Jahr 2023 und 344 Millionen Euro im Jahr 2024. Vom Vorkrisenniveau werden die Steuereinnahmen aber noch weit entfernt sein. Im kommenden Jahr 2022 fehlen dafür 1,3 Milliarden Euro, 2023 1,1 Milliarden Euro. In der Summe sind das für die Jahre 2021 bis 2024 rund 4,9 Milliarden Euro.

Die Steuermehreinnahmen des Jahres 2021 bewirken im Rahmen des Konjunkturbereinigungsverfahrens regelgebunden für 2021 eine geringere Kreditaufnahme als bislang geplant.

Infolge der Covid-19-Pandemie geriet die deutsche Volkswirtschaft in 2020 in eine der schwersten Rezessionen seit Jahrzehnten. Im Jahr 2020 ist das Bruttoinlandsprodukt real um -4,9 Prozent geschrumpft. Aktuell stehen den andauernden Einschränkungen in den Dienstleistungsbereichen eine vergleichsweise robuste Industriekonjunktur und ein starker Außenhandel gegenüber. Durch die Stützungsmaßnahmen der Bundesregierung und der Niedersächsischen Landesregierung wurden wichtige konjunkturelle Impulse gesetzt, so dass der Einbruch weniger stark als noch im Laufe des letzten Jahres befürchtet ausgefallen ist.

Die Steuerschätzung geht für 2021 von einem Wachstum der realen Wirtschaftsleistung um +3,5 Prozent aus. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die weitreichenden Maßnahmen zur Beschränkung der sozialen Kontakte im Laufe des zweiten Quartals 2021 gelockert werden können. Die Wirtschaftsleistung vor der Krise dürfte bis Ende 2021 wieder erreicht werden. Für 2022 wird mit einem realen Wirtschaftswachstum von +3,6 Prozent gerechnet.

„Niedersachsen hat in der Krise entschlossen gehandelt. 7,7 Milliarden Euro haben wir für ein Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mobilisiert. Die Instrumente der Schuldenbremse haben uns den Freiraum eingeräumt, die Strukturen im Gesundheitssystem und der Wirtschaft zu stärken. So konnten wir die Auswirkungen der Pandemie abfedern. Die Schuldenbremse hat Ihre Feuertaufe bestanden“, erklärte Hilbers. Die Ergebnisse der Steuerschätzung werden nun in den laufenden Haushaltsaufstellungsprozess eingebunden.

Für die niedersächsischen Gemeinden weist die Steuerschätzung Rückgänge gegenüber der November-Steuerschätzung in Höhe von 25 Millionen Euro im Jahr 2021 und 68 Millionen Euro im Jahr 2022 aus. Ab 2023 werden Zuwächse in Höhe von 143 Millionen Euro im Jahr 2023, 247 Millionen Euro im Jahr 2024 und 306 Millionen Euro im Jahr 2025 erwartet.

„Mein Ziel bleibt eine nachhaltige Finanzpolitik, die darauf ausgerichtet ist, eine dauerhafte Neuverschuldung zu vermeiden und schnell zu einem nachhaltigen, strukturell ausgeglichenen Haushalt zurückzukehren. Die Ergebnisse dieser Steuerschätzung unterstützen uns dabei“, fasste Hilbers zusammen.

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen tagte vom 10. bis zum 12. Mai, um die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2021 bis 2025 zu ermitteln.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.05.2021

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