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Neuer komfortabler und einfacher Weg zur Steuererklärung: die App „MeinELSTER+“

Mit der App MeinELSTER+ steht ab sofort allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern ein neues komfortables und einfaches Mittel zur Erledigung der Steuererklärung zur Verfügung. Mithilfe der App können Rechnungen für Werbungskosten direkt bei Erhalt fotografiert und abgelegt werden. Eine Software zur Texterkennung scannt die Belege, sodass die für die Steuererklärung relevanten Werte direkt ausgelesen werden können. Die Nutzerinnen und Nutzer der App können die Belege auch in Kategorien einteilen. Bei der späteren Erstellung der Steuererklärung werden dann beim Verknüpfen eines Belegs mit einem Eingabefeld nur die relevanten Belege angezeigt.

Die Kopplung der App MeinELSTER+ mit einem bereits bestehenden ELSTER-Benutzerkonto ist via QR-Code möglich. Die Belege können dadurch auch über das Online-Portal „Mein ELSTER“ verwaltet werden.

Dem Niedersächsischen Finanzminister Gerald Heere ist die weitere Digitalisierung der Verwaltung ein besonderes Anliegen: „Diese App ist ein neuer wichtiger Baustein für einen komfortablen Bürgerservice im Internet. Alle Belege können sofort im Laufe des Jahres in der App hochgeladen werden. Dort werden sie sicher gesammelt und sortiert, so dass man beim Erledigen der Steuererklärung alle Belege direkt vorliegen hat, ohne den Schreibtisch oder Mail-Postfächer durchsuchen zu müssen. Das vereinfacht die Steuererklärung erheblich.“

MeinELSTER+ steht bereits zum Download für iOS und Android-Geräte zur Verfügung.

Der Datenschutz ist jederzeit gewährleistet, das Finanzamt kann auf die abgelegten Belege nicht zugreifen. Sollten Belege zur Prüfung der Steuererklärung angefordert werden, können diese aber einfach digital übermittelt werden. So verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit der Steuererklärung.

Im Portal „Mein ELSTER“ unter www.elster.de können nach der Registrierung nicht nur elektronische Steuererklärungen sicher eingereicht werden. Es stehen auch vielfältige weitere Serviceleistungen zur Verfügung, etwa der Abruf von Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen. Diese können dann einfach per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden.


Presse Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2023

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