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Niedersachsen und elf weitere Länder mahnen angesichts der bayerischen Verfassungsklage gegen den Finanzausgleich zur Solidarität

Die Bayerische Staatsregierung hat heute einen Antrag auf Durchführung eines Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich eingereicht. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kritisieren dies deutlich und mahnen zur Solidarität.

„Dieser Schritt kann uns zwar nicht mehr überraschen, ist aber trotzdem eine große Enttäuschung“, sagt der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere. „Die Solidarität unter den Ländern ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein hohes Gut. Der Finanzausgleich ist kein Selbstzweck, sondern soll für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen und verhindern, dass ganze Regionen abgehängt werden. Die Bayerische Staatsregierung um Markus Söder setzt dieses Ziel für ein billiges Wahlkampfmanöver aufs Spiel.“ Das Finanzausgleichssystem in seiner heutigen Form findet seit 2020 Anwendung. Die vergangenen Jahre waren vor allem geprägt durch die Corona-Pandemie, den russischen Angriff auf die Ukraine, die folgende Energiekrise und eine hohe Inflation. Diese sich überschneidenden Krisen stellten und stellen weiterhin alle föderalen Ebenen vor immense Herausforderungen.

Die genannten Länder sind fest davon überzeugt, dass das geltende Finanzausgleichssystem den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Sie werden dies vor dem Bundesverfassungsgericht klar zum Ausdruck bringen und dem bayerischen Antrag gemeinsam entgegentreten. Die genannten Länder prüfen aktuell die Bildung einer Prozessgemeinschaft. „Die geltenden Regelungen stellen sicher, dass finanzstarke Länder auch nach Durchführung des Finanzausgleichs über eine signifikant höhere Finanzkraft als finanzschwache Länder verfügen. Wir sehen dem Ausgang des verfassungsrechtlichen Verfahrens gelassen entgegen“, so Finanzminister Heere.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.


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erstellt am:
24.07.2023

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