Schneider weist Kritik an der Überarbeitung der Allgemeinen Gebührenordnung zurück
Hannover. Die Kritik an der Überarbeitung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen ist im Niedersächsischen Finanzministerium auf Unverständnis gestoßen. Man befinde sich, so Minister Schneider, in einem frühen Verfahrensanschnitt einer regelmäßig erfolgenden Überprüfung der Gebührentatbestände. Im März wurde sämtlichen Industrie- und Handelskammern, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und weiteren Beteiligten die Gelegenheit gegeben worden, sich zu der Neufassung zu äußern. Die inzwischen eingegangenen Rückmeldungen werden jetzt ausgewertet und anschließend im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hin überprüft. Dabei werden auch die etwaigen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger des Landes berücksichtigt.
„Von einer Hinterzimmer-Politik kann überhaupt keine Rede sein“, stellte der Niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider fest. „Es geht keinesfalls darum, Wirtschaft und Bürger mit ‚drastischen' Steigerungen zu belasten, noch ist auch gar nicht absehbar, dass es überhaupt zu nennenswerten Erhöhungen in anderen als den bereits kommunizierten Bereichen kommt. In erster Linie sollen Verursacher von Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung die dadurch anfallenden Kosten erstatten. Gewinn macht keine Behörde. Würden wir jedoch keine Gebühren verlangen, müssten die Steuerlasten für alle entsprechend höher sein. Mehr verursachungsgerechte Gebührenfinanzierung bedeutet also gleichzeitig auch eine Begrenzung der Steuerlasten für alle BürgerInnen und Bürger.“
Die regelhafte Überprüfung des Gebührenrechts dient der Kostendeckung für behördliche Leistungen. In der Vergangenheit eingetretene Kostenentwicklungen werden auf diese Weise berücksichtigt. Insbesondere die pauschalierten Sätze für den Zeitaufwand sind in diesem Zusammenhang maßgeblich. Einige Gebührentatbestände basieren noch auf dem ermittelten Aufwand des Jahres 2002. Die Personal- und Sachkosten sind in diesem Zeitraum aber um 9 bis 15 Prozent gestiegen. Eine laufende Überprüfung und Anpassung von Gebührensätzen ist Ausfluss des Kostendeckungsgebotes und gesetzlich vorgeschrieben.
Genauer betrachtet wird auch die Gebührenerhebung für amtliche Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen. „Dass Kontrollen beispielsweise im Bereich des Umwelt- oder Verbraucherschutzes notwendig sind, ist doch unstrittig“, betonte Schneider. „Auch für diese Maßnahmen muss das Prinzip der Verursachergerechtigkeit gelten.“