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Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Altersdiskriminierung im Besoldungsrecht: Niedersächsische Landesregierung sieht sich bestätigt

Der Niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider sieht die Überlegungen zur Neufassung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes durch das am (heutigen) Don­nerstag ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt. In Niedersach­sen wird aktuell an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der eine Überleitung des bisherigen Systems des Besoldungsdienstalters auf Erfahrungsstufen vorsieht. Damit richtet sich die Besoldung nach den jeweiligen beruflichen Erfahrungen und nicht wie bislang nach dem Al­ter der Landesbeamtinnen und -beamten. Zurzeit finden dazu Gespräche mit den Ressorts und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften statt.

Die Entscheidung des EuGH ist infolge von so genannten Vorabentscheidungs-Ersuchen des Verwal­tungsgerichts Berlins zur Besoldung des Bundes und des Landes Berlin ergan­gen. Der EuGH hat mit seiner Entscheidung die Berliner Überleitungsregelung grundsätzlich bestätigt. Das Land Niedersachsen sieht sich damit auf dem richtigen Weg. Aus dem Urteil ergeben sich jedoch noch keine unmittelbaren Rechtsverpflichtungen. Insoweit bleibt zunächst abzuwarten, wel­che Urteile das Verwaltungsgericht Berlin und das Bundesverwaltungsgericht fällen werden.

In Niedersachsen sind weiterhin alle etwa 17 500 Widerspruchsverfahren von Landesbeam­tinnen und -beamten, die zu der Rechtsproblematik anhängig sind, ruhend gestellt.

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erstellt am:
19.06.2014

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