Parlamentarische Beratungen zur Einführung der pauschalen Beihilfe
Der Niedersächsische Landtag berät zurzeit einen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen. Näheres kann der Drucksache 19/2230 des Landtags entnommen werden.
Bei einer pauschalen Beihilfe wird vom Dienstherrn ein monatlicher Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag einer freiwillig gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung (Versicherungsumfang 100 %), nicht jedoch zum Pflegeversicherungsbeitrag gezahlt.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es also, dass Beamtinnen und Beamte zukünftig zwischen der (wie bisher möglichen) Inanspruchnahme der individuellen Beihilfe in Ergänzung zu einer privaten Teilkrankenversicherung einerseits oder der pauschalen Beihilfe zur anteiligen Deckung der Kosten für eine gesetzliche oder private Krankenvollversicherung andererseits wählen können.
Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.
Die Parlamentsdokumentation erschließt sämtliche Landtagsmaterialien (Drucksachen, Plenarprotokolle, Ausschussniederschriften) mit einer inhaltlichen Kurzbeschreibung, dem Beratungsablauf und gegebenenfalls Hinweisen auf Redebeiträge im Plenum.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.10.2023
zuletzt aktualisiert am:
01.11.2023