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Zweiter Nachtragshaushalt 2023: Unterstützung für Kommunen, Investitionen in Krankenhäuser, Sprach-Kitas und soziale Wohnraumförderung

Der niedersächsische Landtag hat am 03.05.2023 den zweiten Nachtragshaushalt 2023 verabschiedet. Damit setzt die Landesregierung ihre entschlossene Reaktion auf das krisenhafte Weltgeschehen fort.

Die Landesregierung mobilisiert im Rahmen des Nachtrags zusätzliche 776 Millionen Euro, von denen mit 472 Millionen Euro ein Großteil für die Bewältigung des Fluchtgeschehens und die Entlastung der Kommunen eingesetzt wird. Davon gehen 362 Millionen Euro unmittelbar an die Kommunen.

Diesem Zweck dienen ebenfalls 110 Millionen Euro für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) für laufende Ausgaben und zur Erhöhung der Aufnahmekapazitäten. Die vorgesehene Ausweitung der Erstaufnahmeplätze des Landes auf 20.000 entlastet die Kommunen insbesondere in den aktuellen Zeiten verstärkten Zuzugs von Geflüchteten. Für die Unterbringung Geflüchteter waren im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2022/23 45,5 Millionen Euro in das Infrastruktur-Sondervermögen eingestellt worden. In einem ersten Schritt sollen davon am Standort der LAB NI in Braunschweig Mittel für den Neubau des Multifunktionsgebäudes „Pforte“ sowie von zwei Unterkunfts-Ersatzneubauten eingesetzt werden.

Zudem stellt die Landesregierung die Finanzierung von Programmen sicher, die andernfalls zur Mitte des Jahres ausgelaufen wären. Das betrifft zum Beispiel die Fortsetzung der Förderung von Sprach-Kitas, für die 12 Millionen Euro eingesetzt werden. Weitere 68 Millionen Euro fließen in die Fortsetzung der Richtlinie Qualität in Kitas und die Dynamisierung der Jahreswochenstundenpauschale.

Einen dritten Schwerpunkt bildet die Bereitstellung der notwendigen Kofinanzierungsmittel für Bundesprogramme, darunter 22 Millionen Euro für die Wohnraumförderung und 12 Millionen Euro für überbetriebliche Berufsbildungsstätten.

Niedersachsen stellt mit diesem Nachtrag haushaltspolitische Solidität unter Beweis, indem die Landesregierung zum einen im Rahmen begrenzter Spielräume weiterhin vorsichtig rechnet und sie sich zum anderen auf die Bewältigung der immer noch andauernden Krise konzentriert. Gleichwohl beginnt die Landesregierung an ausgewählten Stellen mit der Umsetzung zentraler politischer Vorhaben. So werden Mittel für die Einrichtung der Taskforce Energiewende ebenso bereits gestellt wie für die Konzeption einer Landeswohnungs- und einer Landesliegenschaftsgesellschaft.

Darüber hinaus ermöglicht der Nachtrag die Finanzierung dringend notwendiger Sanierungsmaßnahmen von Landesliegenschaften, darunter 48, 6 Millionen Euro für das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Lüneburg und 31 Millionen Euro für die Zentrale Polizeidirektion Hannover. Im Rahmen eines gestuften Sanierungsfahrplans sollen alle landeseigenen Gebäude unter Berücksichtigung der Energieeffizienzklassifizierung analysiert werden. Nach dem Prinzip „worst first“ wird ein Sanierungsfahrplan aufgestellt und kontinuierlich fortgeschrieben.

Die Polizei bekommt zudem für eine bessere IT-Ausstattung zunächst 4,5 Millionen Euro. Um auch in den kommenden Jahren dringend notwendige Investitionen im IT-Bereich der Polizei tätigen zu können, werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe weiterer 22,5 Millionen Euro ausgebracht. Fünf Millionen werden zusätzlich unter anderem für Schutz- und Sonderkleidung für Polizistinnen und Polizisten bereitgestellt.

Eine weitere Verpflichtungsermächtigung ist für zusätzliche Krankenhausstrukturmaßnahmen in Höhe von 210 Millionen Euro vorgesehen, 23 Millionen Euro für 44 zusätzliche Plätze im Maßregelvollzug und 31 Millionen Euro für die Förderung des ländlichen Raums.

100 Millionen Euro der im ersten Nachtragshaushalt 2022/23 für den Wirtschaftsförderfonds vorgesehenen Mittel sind jetzt vorgesehen für den Landesanteil am Ausbau der Liegeplätze 5 bis 7 in Cuxhaven.

Finanziert wird der zweite Nachtragshaushalt 2023 insbesondere aus Bundesmitteln für Geflüchtete und für das KiTA-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz sowie aus der Abrechnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs 2022.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2023
zuletzt aktualisiert am:
03.05.2023

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