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Landtag beschließt Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges und der Energiekrise

Drei Wochen nach Amtsantritt der rot-grünen Landesregierung hat der Niedersächsische Landtag einen Nachtragshaushalt für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Damit kann wie vor der Landtagswahl angekündigt ein Sofortprogramm zugunsten von Menschen, Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen starten. Dieser Rettungsschirm soll dabei helfen, den enormen Kostensteigerungen im Energiesektor in Folge des russischen Angriffskrieges besser begegnen zu können.

Grafische Darstellung der fünf Ausgabenblöcke   Bildrechte: MF
Ausgaben des Nachtragshaushaltsplans 2022 / 2023

Das Sofortprogramm in Höhe von 970 Millionen Euro umfasst einen Härtefallfonds mit einem Volumen von 55 Millionen Euro, der Strom- oder Gassperren bei Bürgerinnen und Bürgern verhindern soll, die besonders hart getroffen sind. Vorgesehen sind auch 200 Millionen Euro für Kitas und Schulen, 200 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen sowie 50 Millionen Euro für die Veranstaltungsbranche und 27 Millionen Euro für den Kulturbereich. Je 30 Millionen Euro gehen an die Studierendenwerke und die Sportvereine. Beratungsstrukturen und soziale Einrichtungen werden zusammen mit 63 Millionen Euro unterstützt. Bei den Tafeln wird der Aufbau von Verteilzentren mit 2 Millionen Euro gefördert und Mehrbelastungen bei Tierheimen mit 1 Millionen Euro abgefedert. 160 Millionen Euro sind vorgesehen für den Finanzierungsanteil des bundesweiten 49-Euro Tickets.

Neben den 970 Millionen Euro für das Sofortprogramm sind 707 Millionen Euro für die Energetische Transformation eingeplant. Denn um der Energiekrise begegnen und unabhängig vom russischen Gas werden können, sind umfangreiche Investitionen in die Energie-Infrastruktur notwendig. Aus diesen Mitteln soll beispielsweise die Absicherung der Finanzierung des LNG-Terminals in Stade sowie für die Ko-Finanzierung von Wasserstoffprojekten finanziert werden.

In Folge des russischen Angriffskrieges haben in den letzten Monaten über 100.000 Menschen aus der Ukraine in Niedersachsen Zuflucht gesucht. Es ist zu befürchten, dass in der bevorstehenden kalten Jahreszeit weitere Ukrainerinnen und Ukrainer schutzbedürftig werden und nach Niedersachsen fliehen. Hinzu kommt aktuell ein noch weiter zunehmendes Fluchtgeschehen aus anderen Krisenregionen. Das Land und vor allem die Kommunen stehen insbesondere im Bereich der Unterbringung der Geflüchteten vor extremen Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, sieht der Nachtragshaushalts insgesamt weitere 302 Millionen Euro vor.

Die Kommunen erhalten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs noch in diesem Jahr zusätzlich 264 Millionen Euro sowie 265 Millionen Euro im kommenden Jahr. Insgesamt werden aus diesem Nachtragspaket rund 1,1 Milliarden Euro unmittelbar an die Kommunen fließen.

Der Bund hat mit dem 3. Entlastungspaket die Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner sowie an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes in Höhe von 300 Euro beschlossen. Niedersächsische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen werden in gleicher Weise entlastet. Das Gesetz ermöglicht eine wirkungsgleiche Übertragung.

Unter Berücksichtigung der Konjunkturbereinigung sind zudem im Saldo 394 Millionen Euro für Ansatzerhöhungen beispielsweise für das erhöhte Wohngeld, für die Deckung der gestiegenen Energiekosten des Landes und für Zinszahlungen eingeplant.

Die Gegenfinanzierung erfolgt im Wesentlichen über Steuermehreinnahmen entsprechend der letzten Herbst-Steuerschätzung.

Der Nachtragshaushalt bewegt ein zusätzliches Volumen von 2,9 Milliarden Euro.

Haushalt Bildrechte: grafolux & eye-server

Rede von Finanzminister Heere im Niedersächsischen Landtag

 

Informationen zu den Entlastungen:

Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt, die Landesregierung ergänzt diese mit dem Sofortprogramm. Wir haben für Sie die aktuell geplanten und bisherigen Maßnahmen zusammengestellt, erläutern die Preisebremsen und beantworten häufig gestellte Fragen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.11.2022
zuletzt aktualisiert am:
20.12.2022

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