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Nachhaltige Haushaltspolitik

Nachhaltige Haushaltspolitik verfolgt als übergeordnetes Ziel die Generationengerechtigkeit.

Aktuelle Herausforderungen sollen nicht unverhältnismäßig zulasten künftiger Generationen gelöst werden und zugleich müssen wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen schützen. Um nicht nur finanzielle Kriterien, sondern auch Aspekte wie den CO2-Ausstoß oder den Ressourcenverbrauch künftig im Rahmen der Budgetaufstellung berücksichtigen zu können, plant die Landesregierung in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Prozess zur Nachhaltigkeit im Haushalt zu starten.

Finanziell dürfen kommende Generationen nicht so weit eingeengt sein, dass die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ausschließlich zur Finanzierung der in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen ausreichen. Im Gegenteil: Sie müssen über eigene Gestaltungsspielräume verfügen, um neue Herausforderungen bewältigen zu können. Eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Haushaltspolitik fordert daher eine Begrenzung der Verschuldung, um künftigen Generationen ausreichende Handlungsmöglichkeiten einzuräumen. Dies gilt gleichermaßen für explizite wie auch für implizite Verschuldung.

Unter „expliziter“ Verschuldung versteht man sämtliche aus dem Staatshaushalt unmittelbar erkennbaren Verbindlichkeiten wie Kredite oder Staatsanleihen. Das entspricht dem häufig genannten Schuldenstand. Die „implizite“ Verschuldung bezeichnet demgegenüber das Unterlassen notwendiger Ausgaben, das absehbar zu zukünftigen Mehrbelastungen führen wird. Ein Beispiel dafür sind unzureichende Unterhaltungsmittel der öffentlichen Infrastruktur, wodurch absehbare Zahlungsverpflichtungen des Landes auf kommende Generationen übertragen werden. Ziel der Landesregierung ist es, sowohl explizite als auch implizite Verschuldung zu begrenzen. Die finanzielle Situation des Landes lässt sich langfristig nicht dadurch verbessern, dass notwendige Ausgaben in die Zukunft verlagert werden.

Explizite Verschuldung sinkt

Mit der Verankerung der Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung wurde dem Prinzip der Nachhaltigkeit Rechnung getragen, was die explizite Verschuldung betrifft. Zum 31.12.2022 betrug der Schuldenstand Niedersachsens in Abgrenzung des Stabilitätsrates 66,8 Milliarden Euro. Der Stabilitätsrat überwacht die Einhaltung der Schuldenbremse durch den Bund und die einzelnen Länder.

In den Finanzplanungen der Landesregierung sind in den kommenden Jahren keine Nettokreditaufnahmen vorgesehen. Vielmehr beginnt ab 2024 die Tilgung der im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgenommenen Kredite, so dass der Schuldenstand langsam sinkt. Überdies kommt es durch die außerplanmäßige Tilgung nicht benötigter Notlagenkredite in Höhe von rund 2,65 Milliarden Euro bereits 2023 zu einem erheblichen Abbau des Schuldenstandes.

Wenn man die Höhe der expliziten Schulden eines Staates seiner Wirtschaftsleistung gegenüberstellen möchte, erfolgt das über die Schuldenquote. Dabei wird die Wirtschaftsleistung in Form des Bruttoinlandsprodukts beziffert. So kann das Ausmaß der Verschuldung in Relation zu der Wirtschaftsleistung eingeschätzt werden, die ihr gegenübersteht. Die Beschlüsse zur Mittelfristigen Planung 2023 bis 2027 der Landesregierung drücken die Schuldenquote in Niedersachsen auf den niedrigsten Stand seit mehreren Jahrzehnten. 2025 wird sie voraussichtlich die Marke von 15 Prozent unterschreiten.

Grafische Darstellung der Schuldenquote Bildrechte: MF
Schuldenquote Niedersachsens: Schulden aus Kreditmarktmitteln zum 31.12. in Prozent des nominalen Bruttoinlandsproduktes, Schulden ab 2023 fortgeschrieben um planmäßge Nettokreditaufnahme / -tilgung

Implizite Verschuldung durch Sanierungsstau

Eine nachhaltige Finanzpolitik geht weit über die Fokussierung auf den expliziten Schuldenstand hinaus. Auch absehbare zukünftige Zahlungsverpflichtungen des Landes sind zu berücksichtigen. Das betrifft dringende Investitionen in die Sanierung von Landesliegenschaften, Straßen, Brücken und Krankenhäuser. Auch die gesetzlichen Versorgungsverpflichtungen gegenüber den Beamtinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern zählen dazu.

Die versteckten Schulden machen ein Mehrfaches des expliziten Schuldenstandes aus.

Umso wichtiger ist es, den Sanierungsstau jetzt entschlossen durch Investitionen anzugehen. Denn wenn wir weiter auf diese Investitionen verzichten, werden die Belastungen in der Zukunft noch größer.

In einem ersten Schritt hat die Landesregierung die Baumittel signifikant aufgestockt, um Investitionen für die energetische und infrastrukturelle Sanierung von Landesvermögen nachzuholen. Parallel dazu arbeitet sie an zusätzlichen Finanzierungsmodellen für Investitionen. Zum einen prüft sie derzeit die Einrichtung einer Landesliegenschaftsgesellschaft. Zum anderen soll zeitnah eine Landeswohnungsgesellschaft gegründet werden, um den sozialen Wohnungsbau zu stärken.

Mit beiden Investitionsgesellschaften sollen wichtige Zukunftsinvestitionen angeschoben werden. Zu diesem Zweck sollen sie unter Einhaltung der Regelungen zur Schuldenbremse auch Zugang zum Kreditmarkt haben. Im Zuge der Konzepterarbeitung werden verschiedene Modelle mit rechtlichen und organisatorischen Abläufen geprüft.
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