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Land Niedersachsen schreibt Interimszulassung für den Betrieb von bis zu zehn Spielbanken in Niedersachsen aus

Das Niedersächsische Finanzministerium hat am (heutigen) Dienstag die Ausschreibung für eine Interimszulassung für den Betrieb von bis zu zehn Spielbanken in Niedersachsen veröffentlicht. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können bis zum 27. Mai, 10 Uhr, einen entsprechenden Antrag stellen. Anschließend wird die Spielbankaufsicht im Finanzministerium so schnell wie möglich entscheiden, wer den Zuschlag erhält. Die Interimszulassung wird ab dem 1. September 2024 gültig sein und hat eine Laufzeit von maximal einem Jahr.

Die reguläre Spielbankzulassung des bisherigen Betreibers, der Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG), endet zum 31. August 2024. Das Niedersächsische Finanzministerium hatte am 15. November 2023 nach einem ergebnisoffenen und transparenten Ausschreibungsverfahren die Zulassung für den Betrieb von bis zu zehn Spielbanken neu an die MSBN GmbH & Co KG vergeben. Diese Entscheidung lässt die in der Ausschreibung unterlegene SNG gerichtlich überprüfen. Es ist derzeit nicht absehbar, wann das Verwaltungsgericht Hannover über diese Klage entscheiden wird. Verhandlungen über einen Betriebsübergang zwischen alter und neuer Zulassungsinhaberin haben bislang zu keinem Ergebnis geführt.

„Ziel der Interimszulassung ist es, einen möglichst lückenlosen Spielbetrieb zum 1. September sicherzustellen“, sagt Finanzminister Gerald Heere. „Unabhängig davon appelliere ich aber an alte und neue Zulassungsinhaberin, weiterhin konstruktiv über die Möglichkeit eines geordneten Betriebsübergangs zu verhandeln. Das wäre für alle Beteiligten, nicht zuletzt für die mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spielbanken, eine rechtssichere und damit aus meiner Sicht die beste Lösung.“

Die Entscheidung über die Erteilung einer Spielbankzulassung richtet sich nach dem Niedersächsischen Spielbankengesetz (NSpielbG). Das NSpielbG schreibt für die Erteilung einer Interimszulassung zwar keine Ausschreibung vor. Die Spielbankaufsicht hält diese aber aus europarechtlichen Gründen für geboten.

Die Unterlagen zur aktuellen Interimsausschreibung sind hier veröffentlicht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.04.2024

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