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erstellt am:
28.10.2025
Die Niedersächsische Landesregierung hat sich mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über das weitere Verfahren im Umgang mit Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten gegen ihre Besoldung geeinigt, die seit 2023 eingelegt worden sind. Während die Landesregierung davon überzeugt ist, dass die Besoldung verfassungsgemäß ist, sind die Gewerkschaften gegenteiliger Auffassung. Dieser Gegensatz wird von beiden Seiten anerkannt – er wird letztlich gerichtlich geklärt werden müssen. Nun hat sich die Landesregierung mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen und dem Deutschen Beamtenbund (DBB) Niedersachsen auf ein Verfahren geeinigt, ohne dass die gegenseitigen Rechtspositionen aufgegeben werden müssen.
Die Gewerkschaften werden Besoldungsempfängerinnen und -empfänger benennen, die zeitnah eine Klage gegen ihre Besoldung im Jahr 2023 oder 2024 erheben wollen. Deren Widersprüche wird das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung bescheiden. So soll bewusst eine begrenzte Anzahl von Klagen ausgelöst werden, die ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Fallkonstellationen abbilden. Für alle übrigen Beamtinnen und Beamten besteht zunächst keine Notwendigkeit mehr, Klage einzureichen. Sie müssen allerdings nach wie vor jährlich Widerspruch erheben, sofern sie ihre Besoldung weiterhin für rechtswidrig halten.
Landesregierung und Gewerkschaften erhalten durch dieses Vorgehen zügig eine Klärung in der Sache. Die Verwaltungsgerichte wiederum haben die Möglichkeit, Entscheidungen zu treffen, ohne durch ein massenhaftes Klageaufkommen belastet zu werden. Aus den Urteilen zu dieser begrenzten Zahl von Verfahren können schließlich beide Seiten Schlussfolgerungen für den weiteren Fortgang der Auseinandersetzung ziehen.
Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere: „Wir sind zwar in der Sache unterschiedlicher Auffassung, haben aber trotzdem konstruktiv nach einem gemeinsamen Weg gesucht, wie wir mit den Widersprüchen ab 2023 umgehen können. Im Ergebnis haben wir uns nun auf ein ökonomisches und beschleunigtes Verfahren geeinigt, das die unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen berücksichtigt.“
Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Als Niedersächsische Justizministerin war es für mich besonders wichtig, einen Kompromiss zu finden, der unsere Verwaltungsgerichte nicht über Gebühr belastet. Genau das ist uns heute in einem konstruktiven und von gegenseitigem Respekt geprägten Gespräch gelungen: Wir haben einerseits einen Weg gefunden, Rechtsklarheit zu schaffen, andererseits vermeiden wir eine Klagewelle, die unsere Kolleginnen und Kollegen bei den Verwaltungsgerichten vor immense Herausforderungen stellen würde.“
Alexander Zimbehl, 1.Landesvorsitzender des dbb Niedersachsen: „Als dbb Niedersachsen begrüßen wir das vereinbarte Vorgehen, um Rechtssicherheit für unsere Kolleginnen und Kollegen sicher zu stellen, ohne dass hierbei der Weg eines Masseklageverfahrens bestritten werden muss. Der dbb Niedersachsen hat in den vergangenen Monaten intensiv auf eine Lösung mit der Landesregierung im Interesse aller hingearbeitet. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nunmehr die Möglichkeit geschaffen, sowohl für die Landes-, als auch für die Kommunalbeamten, sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger die jeweiligen Rechte zu wahren.“
Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB Niedersachsen: „Das ist ein gangbarer Weg im Sinne der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen. Gut, dass die Landesregierung aufgrund unserer guten Argumente Kompromissbereitschaft zeigt. Das geplante Verfahren senkt den Arbeitsaufwand in den Behörden, reduziert Kosten und entlastet die Verwaltungsgerichte.“
Zum Hintergrund:
Laut Niedersächsischem Besoldungsgesetz (§ 4 Abs. 7) müssen Ansprüche auf Besoldung, die über die im Gesetz vorgesehene Besoldung hinausgehen, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend gemacht werden. Die Betroffenen müssen für jedes Jahr Widerspruch einlegen, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird.
Widersprüche bis einschließlich 2022 hat das Land Niedersachsen anders behandelt: Da es diesbezüglich offene Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gibt, wurde diesen Widersprüchen eine Dauerwirkung eingeräumt. Sie mussten also nicht jährlich neu erhoben werden.
Seit 2023 stellt sich die Lage aus Sicht der Landesregierung anders dar: Die Regierung der vergangenen Legislaturperiode hat die Alimentation im Jahr 2022 neu geregelt. Damit ist nach Auffassung der Landesregierung für Widersprüche ab dem 1.1.2023 der Grund für eine Dauerwirkung entfallen. Entsprechend muss wieder jährlich Widerspruch eingelegt werden. Insgesamt liegen für 2023 rund 34.000 und für 2024 rund 28.000 Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentation vor.