Ausbau der klimaneutralen Mobilität – Steuerliche Förderung von Dienstfahrrädern für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter
Das Fahrrad spielt für immer mehr Menschen eine große Rolle für ihre alltägliche Mobilität. Das hat nicht nur gesundheitliche, sondern auch verkehrs- und umweltpolitische Vorteile. Die Einführung des Dienstradleasings für die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter ist der Landesregierung daher ein wichtiges Anliegen. Es ist zeitgemäß, dass das Land Niedersachsen als moderner Arbeitgeber die Nutzung des Fahrrads durch seine Beschäftigten unterstützt.
Für die besoldungsrechtliche Umsetzung dieses Vorhabens ist eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes erforderlich. Der Niedersächsische Landtag hat am 8. November 2023 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eine Regelung zur Entgeltumwandlung für das Dienstfahrrad-Leasing für Beamtinnen und Beamte im Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) beschlossen. Näheres kann den Drucksachen 19/2231 und 19/2755 des Niedersächsischen Landtags entnommen werden.
Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter sollen dadurch künftig an den auf einer Entgeltumwandlung basierenden Fahrradleasingmodellen teilnehmen können. Schließt das Land Niedersachsen oder der kommunale Dienstherr mit einem Fahrradanbieter einen Vertrag über ein Leasingmodell, können seine Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter bei diesem Anbieter vertragskonform Diensträder beziehen, die sie auch privat nutzen dürfen. Die Leasingrate wird dann von der Besoldung einbehalten und unterliegt nicht der Einkommensteuer. Eine solche Entgeltumwandlung war nach bisheriger Rechtslage nicht möglich.
Nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung wird die praktische Umsetzung des Dienstradleasings durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung allerdings noch einen gewissen Vorlauf benötigen (z. B. Ausschreibung des Leasingpartners).
Eine vergleichbare Möglichkeit besteht noch nicht für die Tarifbeschäftigten des Landes, da es aktuell keine tarifvertragliche Regelung zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings gibt. Ob und wie das Leasing auch für Tarifbeschäftigte eingeführt wird, muss zwischen den Tarifparteien im Rahmen der aktuellen Tarifverhandlungen besprochen werden.
Die Parlamentsdokumentation erschließt sämtliche Landtagsmaterialien (Drucksachen, Plenarprotokolle, Ausschussniederschriften) mit einer inhaltlichen Kurzbeschreibung, dem Beratungsablauf und gegebenenfalls Hinweisen auf Redebeiträge im Plenum.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.10.2023
zuletzt aktualisiert am:
08.11.2023