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Landesregierung bringt zweiten Nachtragshaushalt 2023 auf den Weg – Unterstützung für Kommunen, Investitionen in Krankenhäuser, Sprach-Kitas und soziale Wohnraumförderung

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 28. Februar 2023 den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts für das Jahr 2023 beschlossen und am 22.03.2023 in den Landtag eingebracht. Damit sollen insbesondere die haushalterischen Voraussetzungen geschaffen werden, um aktuell drängende Herausforderungen anzugehen. Die 970 Millionen Euro des Sofortprogramms werden zur Abfederung der Folgen der Energiekrise – soweit sie noch nicht bewirtschaftet wurden – den jeweiligen Ressorts zugeordnet, die Mittelverwendung des Infrastruktur-Sondervermögens und des Wirtschaftsförderfonds weiter konkretisiert und zwischenzeitlich erforderliche Aktualisierungen vorgenommen.

Der zweite Nachtragshaushalt 2023 mobilisiert ein zusätzliches Volumen von 776 Millionen Euro.

Davon gehen allein 362 Millionen Euro unmittelbar an die Kommunen, die zu großen Teilen zur Bewältigung des Fluchtgeschehens eingesetzt werden sollen. Diesem Zweck dienen ebenfalls 110 Millionen Euro für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) für laufende Ausgaben und zur Erhöhung der Aufnahmekapazitäten. Die vorgesehene Ausweitung der Erstaufnahmeplätze des Landes auf 20.000 entlastet die Kommunen insbesondere in den aktuellen Zeiten verstärkten Zuzugs von Geflüchteten. Für die Unterbringung Geflüchteter waren im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2022/23 45,5 Millionen Euro in das Infrastruktur-Sondervermögen eingestellt worden. In einem ersten Schritt sollen davon am Standort der LAB NI in Braunschweig Mittel für den Neubau des Multifunktionsgebäudes „Pforte“ sowie von zwei Unterkunfts-Ersatzneubauten eingesetzt werden.

Weitere 12 Millionen Euro sollen für die Fortsetzung der Förderung von Sprach-Kitas verwendet werden. Damit reagiert die Landesregierung auf den Wegfall der hierfür vorgesehenen Bundesmittel ab Mitte 2023. Um die Förderung auch über das Jahr 2023 hinaus abzusichern, enthält der Beschluss der Landesregierung zudem Verpflichtungsermächtigungen von 38 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025. Bereits in diesem Jahr stehen darüber hinaus weitere 68 Millionen Euro für die Fortsetzung der Richtlinie Qualität in Kitas und die Dynamisierung der Jahreswochenstundenpauschale zur Verfügung.

Für die Konzeption einer Landeswohnungsgesellschaft und einer Landesliegenschaftsgesellschaft sind 1,25 Million Euro vorgesehen, für Soziale Wohnraumförderung weitere 22 Millionen Euro als Ko-Finanzierung von Bundesmitteln.

Im Rahmen eines gestuften Sanierungsfahrplans sollen alle landeseigenen Gebäude unter Berücksichtigung der Energieeffizienzklassifizierung analysiert werden. Nach dem Prinzip „worst first“ wird ein Sanierungsfahrplan aufgestellt und kontinuierlich fortgeschrieben. Als erstes Maßnahmenpaket wird das Cluster „Photovoltaik-Dachertüchtigung“ (acht Millionen Euro) in die Umsetzung gehen. Offensichtlich sanierungsbedürftige Dächer können so im Rahmen einer schnellen Umsetzung der Photovoltaik-Offensive des Landes zeitnah ertüchtigt werden. In einer ersten Stufe stehen außerdem 48,6 Millionen Euro für dringend notwendige Maßnahmen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Lüneburg bereit, 31 Millionen Euro für die Zentrale Polizeidirektion Hannover und 10 Millionen für das Polizeikommissariat Peine.

Die Polizei bekommt zudem für eine bessere IT-Ausstattung zunächst 4,5 Millionen Euro. Um auch in den kommenden Jahren dringend notwendige Investitionen im IT-Bereich der Polizei tätigen zu können, werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe weiterer 22,5 Millionen Euro ausgebracht. Fünf Millionen werden zusätzlich unter anderem für Schutz- und Sonderkleidung für Polizistinnen und Polizisten bereitgestellt.

Eine weitere Verpflichtungsermächtigung ist für zusätzliche Krankenhausstrukturmaßnahmen in Höhe von 210 Millionen Euro vorgesehen, 23 Millionen Euro für 44 zusätzliche Plätze im Maßregelvollzug und 31 Millionen Euro für die Förderung des ländlichen Raums.

100 Millionen Euro der im ersten Nachtragshaushalt 2022/23 für den Wirtschaftsförderfonds vorgesehenen Mittel sind jetzt vorgesehen für den Landesanteil am Ausbau der Liegeplätze 5 bis 7 in Cuxhaven.

Im Bereich Personal sieht der Nachtragshaushalt einen Zuwachs von rund 48 Vollzeiteinheiten (VZE) für 2023 vor. Etwa die Hälfte davon geht in die Landesaufnahmebehörde zur Bewältigung der dort anfallenden Aufgaben. Für die Taskforce Energiewende sind für dieses Jahr 5,34 VZE vorgesehen (Ganzjahreswert: Acht VZE). Weitere Stellen sind erforderlich, um Maßnahmen der Regierungsbildung sowie Änderungen in der Geschäftsverteilung der Landesregierung abzubilden.

Die Finanzierung des zweiten Nachtragshaushalts 2023 erfolgt im Wesentlichen durch eine Veranschlagung zusätzlicher Steuereinnahmen infolge von zwischenzeitlich eingetretenen, beziehungsweise bekannt gewordenen Rechtsänderungen (unter anderem Bundesmittel für Geflüchtete, die das Land über erhöhte Umsatzsteueranteile erreichen) sowie aufgrund der inzwischen vorliegenden Abrechnungsergebnisse des bundesstaatlichen Finanzausgleichs für das Jahr 2022.

Der zweite Nachtragshaushalt könnte im Rahmen des Mai-Plenums vom Landtag verabschiedet werden.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2023
zuletzt aktualisiert am:
29.03.2023

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