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Finanzminister folgen niedersächsischer Initiative – Kommunalpolitiker sollen Tablet-PCs steuerfrei nutzen können

Berlin. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Bundesländer sind heute einem Antrag des Landes Niedersachsen zur steuerlichen Erleichterung kommunaler Mandatsträger gefolgt und haben dem Bundesrat eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) empfohlen.
Der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider zeigte sich zufrieden und freute sich über die Unterstützung der niedersächsischen Initiative: „Durch die geplante gesetzliche Änderung leisten wir einen Beitrag zur Steuervereinfachung und unterstreichen die besondere Wertschätzung für die zeit- und kostenintensive ehrenamtliche Tätigkeit kommunaler Mandatsträger.“

Hintergrund ist die einkommensteuerrechtliche Behandlung der privaten Mitbenutzung von mobilen Endgeräten wie z.B. Tablet-PCs, die kommunalen Mandatsträgern im Rahmen ihrer Mandatstätigkeit zur Verfügung gestellt werden. Die private Nutzungsmöglichkeit stellt nach geltendem Recht einen Sachbezug dar und ist demnach als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu erfassen. Arbeitnehmer hingegen nutzen die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Geräte steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). „Die aktuelle Rechtslage ist nicht nur gesellschaftspolitisch unbefriedigend, sondern behindert auch die digitale Umstellung in den Landkreisen, Städten und Kommunen“, so Finanzminister Schneider.
Der Antrag des Landes Niedersachsen sieht daher vor, dass die bestehende Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG auf Steuerpflichtige erweitert wird, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 12 EStG erhalten – und damit insbesondere die kommunalen Mandatsträger erfassen wird.

Gleichzeitig unterstützen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder damit das Anliegen der Innenministerkonferenz, Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige, insbesondere für Mandatsträger, herbeizuführen.

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erstellt am:
23.10.2014

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