Niedersäschsisches Finanzministerium Niedersachsen klar Logo

Ein Jahr neue Landesregierung: Für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Finanzpolitik

Am 22. November 2018 jährt sich zum ersten Mal die Bildung der neuen Niedersächsischen Landesregierung nach den Landtagswahlen vom 15. Oktober 2017. Ein solcher Jahrestag ist ein guter Zeitpunkt, Zwischenbilanz zu ziehen und den weiteren Kurs abzustecken.

Strukturell ausgeglichener Haushalt

Die Landesregierung übernimmt in finanzpolitischer Hinsicht Verantwortung für künftige Generationen. Sind mit dem Nachtragshaushalt 2018 zu Beginn der Legislaturperiode die Wichtiges politischen Vorhaben auf den Weg gebracht worden, konnte die Landesregierung beginnend mit dem Haushaltsplanentwurf 2019 erstmals in der Geschichte Niedersachsens einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen, indem künftig nicht nur auf die Aufnahme zusätzlicher Kredite verzichtet wird, sondern auch auf jegliche Einmaleffekte. Dies gilt in konsequenter Fortführung auch für die Planungsjahre bis 2022. Damit hat die Landesregierung die finanzpolitischen Weichen so gestellt, dass nicht nur die Anforderungen an die Schuldenbremse dauerhaft erfüllt werden können, sondern insbesondere den nachfolgenden Generationen keine zusätzlichen finanziellen Lasten übertragen werden.


Einstieg in die Schuldentilgung

Darüber hinaus ist Niedersachsen neben der fachpolitischen Schwerpunktbildung und notwendigen Zukunftsinvestitionen der Einstieg in die Schuldentilgung gelungen. Mit dem Jahresabschluss 2017 konnten im Jahr 2018 bereits 100 Millionen Euro in die Tilgung von Altschulden fließen. Weitere 100 Millionen Euro sollen mit dem Jahresabschluss 2018 getilgt werden. Unter Beachtung des finanziell Möglichen und unter Berücksichtigung wichtiger Zukunftsinvestitionen soll dieser Weg auch künftig verstetigt werden.


Neuverschuldungsverbot in die Verfassung

Ein finanzpolitisches Vorhaben für das nächste Jahr ist die Verankerung des Neuverschuldungsverbots in der niedersächsischen Verfassung nach den Vorgaben des Grundgesetzes. Damit bekennt sich die Landesregierung zu der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse und sichert so langfristig die finanzielle Tragfähigkeit des Landeshaushalts. Das Neuverschuldungsverbot wird konsequent und ohne Schlupflöcher umgesetzt, sodass Umgehungen und Ausnahmen, die faktisch oder rechtlich zu neuen strukturellen Schulden führen nicht möglich sind. Zugleich werden aber die vom Bundesgesetzgeber eröffneten Spielräume klug genutzt, um auf außergewöhnliche Ereignisse reagieren zu können und so die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes jederzeit zu gewährleisten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.11.2018

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln