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Finanzminister Hilbers bringt den Entwurf des Doppelhaushalts 2022/23 in den Landtag ein

Weg zur schwarzen Null – wichtige Prioritäten im Blick


Hannover. Der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers legte am (heutigen) Mittwoch dem Niedersächsischen Landtag den Entwurf des Doppelhaushalts 2022/23 vor. Dabei prägt die Corona-Pandemie nach wie vor das finanzpolitische Handeln. Auch wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erholen, besteht keine konjunkturelle Vollauslastung und die Steuereinnahmen liegen unterhalb des Vorkrisenniveaus. Hilbers erklärte gleich zu Beginn seiner Rede sein haushaltspolitisches Konzept: „Dieser Haushalt stellt die Weichen für eine nachhaltige Konsolidierung ohne neue Schulden. Mit ihm erhalten wir die Strukturen in unserem Land und setzen zugleich politische Akzente, obwohl die Rahmenbedingungen nicht einfach sind.“

Alle wesentlichen, in dieser Legislaturperiode beschlossenen, politischen Prioritäten sollen weiter finanziert werden – insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Digitalisierung, Klimaschutz sowie soziale und gesundheitliche Versorgung. Allein 200 Millionen Euro sollen im Planungszeitraum für das Maßnahmenpaket zur Digitalisierung der Landesverwaltung bereitgestellt werden, um die Digitalisierung der Landesverwaltung noch stärker und entschlossener voranzubringen.

Gleichwohl setzt dieser Haushaltsplan die richtigen Zeichen für den Weg aus der Krise zurück zur schwarzen Null. Das ist möglich Dank einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Ressorts. Ein Maßnahmenpaket, bestehend aus dauerhaft wirkenden Konsolidierungsvorhaben und einmalig wirkenden Beschlüssen, bildet die Brücke zum Haushalt ohne neue Schulden ab 2024.

40 Prozent der Landesausgaben sind Personalausgaben und jeder dritte Euro geht an die Kommunen. Konsolidierung kann nicht an diesen beiden Blöcken vorbeigehen, die zusammen rund ¾ des Haushaltes ausmachen. Entsprechend sind Konsolidierungsmaßnahmen mit der mittelfristigen Finanzplanung angelegt und ausgestaltet:

  • Der Abbau beziehungsweise die Sperrung nicht besetzter Stellen soll die Handlungsfähigkeit des Landes sichern.
  • Weitere Konsolidierungsmaßnahmen der Ressorts außerhalb der Personalhaushalte werden umgesetzt.
  • Der Landeszuschuss nach SGB II wird stufenweise zurückgeführt.
  • Hinzu kommen zentrale Maßnahmen des Finanzministeriums – beispielsweise durch eine höhere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage oder Minderausgaben durch das Zinsmanagement.
Dabei verkennt die Landesregierung nicht, dass die finanzielle Situation der Kommunen ebenfalls nicht einfach ist. Deshalb hatte die Landesregierung im letzten Jahr ein umfangreiches Kommunales Hilfsprogramm aufgelegt, welches im Nachhinein tatsächlich zu einer erheblichen Entlastung geführt hat. Die finanzielle Lage der Kommunen hat sich dabei im letzten Jahr besser entwickelt als angenommen. Insgesamt hat das Land den Kommunen 593 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt, als die Prognosen vorsahen. Das ist mehr als die Hälfte des ursprünglichen Programms. Das Kommunale Hilfsprogramm entfaltet damit seine Wirkung über das Jahr 2020 hinaus.

„Mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2022 und 2023 nutzt Niedersachsen seine finanzpolitischen Möglichkeiten, um die Folgen der Krise weiter abzufedern und den Weg aus der Krise zu bestreiten. Wir denken heute an morgen!“, stellte Hilbers fest.

Der Haushaltsplan hat in 2022 ein Volumen von rund 36,6 Milliarden Euro, in 2023 von rund 37,1 Milliarden Euro. Knapp 37 Milliarden Euro in beiden Jahren einsetzbar für konkrete Politik – das ist ein starkes Zeichen für Niedersachsen.
Presse Bildrechte: grafolux & eye-server

Einbringsrede des Niedersächsischen Finanzministers zu den Beratungen des Doppelhaushalts 2022/23
Zum Nachlesen:

  Einbringungsrede für den Doppelhaushalt 2022/2023 im Niedersächsischen Landtag am 15.09.2021
(PDF, 0,15 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.09.2021

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