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Grundinstandsetzung und Neugestaltung des Plenarsaalbereiches des Niedersächsischen Landtages: Beschwerdeverfahren geht in die nächste Runde vor dem OLG Celle

Nachdem die im August wegen erheblicher Vertragspflichtverletzung gekündigte Firma mit der Beschwerde gegen ihre Nichtberücksichtigung bei der notwendigen Neuausschreibung vor der Vergabekammer gescheitert war, hat sie nun gegen diese Entscheidung Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht in Celle, eingelegt. Damit können die noch ausstehenden Leistungen bei der technischen Ausrüstung des Plenarsaalbereiches des niedersächsischen Landtages zunächst auch weiterhin nicht vergeben werden.

Das Land wird zeitnah die rechtlichen Möglichkeiten prüfen, die mit dem Antrag verbundene aufschiebende Wirkung des Auftragserteilungsverbotes zu verkürzen.

Ziel ist eine schnellstmögliche Auftragserteilung, um weitere Verzögerungen zu vermeiden und die betreffenden Arbeiten auf der Landtagsbaustelle zeitnah wieder aufnehmen zu können. Belastbare Aussagen zur Dauer des gerichtlichen Beschwerdeverfahrens und den daraus resultierenden Auswirkungen auf Termine und Kosten der Baumaßnahme sind derzeit aber nicht möglich.

Die Vergabekammer hatte die Beschwerde der Firma wegen offensichtlicher Unbegründetheit zurückgewiesen. Landtagspräsident Bernd Busemann und Finanzminister Peter-Jürgen Schneider äußerten die Hoffnung, dass sich das OLG dieser Entscheidung anschließt.


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