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Reform der Unternehmenssteuern bleibt hinter den Erwartungen zurück

Unions-Länderfinanzminister fordern vom Bund weitere Verbesserungen für Personengesellschaften


Im internationalen Vergleich fällt Deutschland bei der Unternehmensbesteuerung immer weiter zurück. Mittlerweile liegt Deutschland mit einem durchschnittlichen Steuersatz von rund 30 Prozent für Kapitalgesellschaften deutlich oberhalb des OECD-Durchschnitts. Seit mehreren Jahren liegen bereits konkrete Reformvorschläge aus den Ländern für eine umfassende Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts vor, die Körperschaften und Personenunternehmen gleichermaßen entlasten müssen. Gerade nach der Corona-Krise brauchen wir ein international wettbewerbsfähiges Unternehmenssteuerrecht, um unseren Unternehmen den Neustart nicht durch unverschuldete Wettbewerbsnachteile noch weiter zu erschweren.

Das auf einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) beruhende und mittlerweile vom Bundestag beschlossene Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) geht vielen Ländern daher nicht weit genug. Die Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bayern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben daher heute weitere Verbesserungen insbesondere für Personengesellschaften gefordert, um deren steuerliche Benachteiligungen gegenüber Kapitalgesellschaften abzubauen. Ganz konkret soll insbesondere die Besteuerung von im Unternehmen belassenen, den sogenannten thesaurierten Gewinnen zur Stärkung der Betriebe verbessert werden.

„Der Entwurf von Bundesfinanzminister Scholz bleibt leider auf halbem Wege stehen und berücksichtigt die Forderung der Länder nicht. Wir stimmen dem Gesetz trotzdem zu, denn es ist nicht angemessen, der mittelständischen Wirtschaft die mit diesem Entwurf verbundenen Vorteile länger vorzuenthalten. Ich bekräftige aber noch einmal meine Forderung nach einer umfassenden Reform der Besteuerung der Unternehmen, in der auch die Frage der Verbesserung der Thesaurierungsbesteuerung in einer Art und Weise gelöst wird, die die Position Deutschlands im Vergleich zu den anderen Staaten stärkt und dafür sorgt, dass wieder mehr Kapital hierher fließt“, erläutert der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers die Forderung der Unions-Finanzminister.

Der Gesetzentwurf des BMF sah dagegen nur die Einführung einer Option vor, die es Personengesellschaften ermöglichen soll, künftig wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Diese Regelung ist erst auf Druck der Länder überhaupt gangbar gemacht worden – der vom Bundesfinanzminister vorgelegte Entwurf enthielt eine Vielzahl von Ungereimtheiten und Fehlern – , dürfte aber aufgrund ihrer hohen Komplexität und dem damit verbundenen Beratungsaufwand in der Praxis faktisch nur für wenige große Personenhandels-gesellschaften in Betracht kommen. Gerade der Mittelstand als Stütze unserer Wirtschaftsstruktur und wichtiger Motor des Aufschwungs nach der Krise droht hier, auf der Strecke zu bleiben.

Die heute von den Unions-Finanzministern erhobene wichtige Forderung nach einer ergänzenden Verbesserung der bereits bestehenden Thesaurierungsbegünstigung geht im Interesse unseres Wirtschaftsstandorts über die Minimallösung des BMF hinaus. Sie steht für alle Formen der gerade im Mittelstand verbreiteten Personengesellschaften zu Verfügung, ist weniger komplex und mit einem deutlich geringeren Beratungsaufwand für die Unternehmen verbunden.

Minister Lutz Lienenkämper, Vorsitzender des Finanzausschusses des Bundesrates und nordrhein-westfälischer Minister der Finanzen signalisierte für die Finanzminister der Union gleichwohl, das Gesetz im Bundesrat nicht scheitern lassen zu wollen. „Auch wenn Olaf Scholz seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht hat und mit seinen Vorschlägen weit hinter den berechtigten Erwartungen der Wirtschaft zurückbleibt, wollen wir diesen ersten Verbesserungen nicht im Wege stehen. Das sind wir den Personengesellschaften in unserem Land schuldig, die die Option in Anspruch nehmen könnten. Klar ist aber auch, dass unsere Wirtschaft mehr verdient hat und mehr möglich gewesen wäre. Eine Weiterentwicklung der aktuellen Reformansätze muss daher weit oben auf der Agenda des nächsten Bundesfinanzministers stehen“, sagte Lienenkämper.

Für Ihren Hintergrund:

Sowohl mit dem nun vorgelegten Optionsmodell als auch mit der weitergehenden Forderung nach Verbesserungen bei der Besteuerung im Unternehmen belassener Gewinne soll die Besteuerung von Personengesellschaften der Besteuerung von Kapitalgesellschaften weiter angenähert werden.

Bislang werden Personengesellschaften (ertrag-)steuerlich in vielen Fällen benachteiligt. Während Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer unterliegen und zusammen mit der Gewerbesteuer auf eine Gesamtsteuerbelastung von rund 30 Prozent (einschl. SolZ) bei im Unternehmen belassenen Gewinnen kommen, unterfallen die Gewinne von Personengesellschaften der Einkommensteuer und werden regelmäßig mit den persönlichen Einkommensteuersätzen ihrer Gesellschafter belastet. Die Gewinne werden damit in der Spitze mit bis zu 48 Prozent (einschl. SolZ) belastet.

Darüber hinaus wird es aber auch darum gehen, in der nächsten Legislaturperiode die durchschnittliche Steuerbelastung der Unternehmen an den OECD-Durchschnitt von rund 25 Prozent anzunähern – auch für thesaurierte Gewinn von Personengesellschaften.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2021

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