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Wichtiger Schritt zum Abbau des Sanierungsstaus – Landtag beschließt Gesetz über Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

Der Niedersächsische Landtag hat am (heutigen) Dienstag das Gesetz über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben (NIA) beschlossen. Damit kann die Anstalt ab dem 1. Januar 2026 ihre Arbeit aufnehmen. Ihre Aufgabe ist es, große Neu-, Um und Erweiterungsbauten für Behörden und Einrichtungen des Landes zu errichten sowie Sanierungen von Bestandsgebäuden mit vergleichbarem Investitionsvolumen durchzuführen.

Als erstes großes Projekt der NIA ist der weitgehende Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hannover vorgesehen. Die Zahl der Haftplätze soll auf 800 erhöht werden, um der starken Belastung des geschlossenen Vollzugs Rechnung zu tragen. Auf dem Gelände der JVA soll zudem ein großer Multifunktionssaal für Großverfahren mit erhöhten Sicherheitsanforderungen entstehen.

NIA vermietet Gebäude an das Land

Die von der NIA verantworteten Projekte werden in öffentlich-öffentlicher Partnerschaft umgesetzt. Das bedeutet, das Land bestellt große Hochbauvorhaben bei der Anstalt, um diese langfristig gegen Zahlung einer kostendeckenden Miete zu nutzen. Die NIA nimmt als Bauherrin und Eigentümerin gegenüber dem Land die Rolle der Vermieterin ein. Damit ist sie auch für die Verwaltung und Bauunterhaltung der Gebäude zuständig.

Finanzminister Gerald Heere: „Durch die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben verbessern wir deutlich das Kostenbewusstsein und die Kostentransparenz großer Bau- und Sanierungsvorhaben, indem wir erstmals die vollen Kosten der Gebäudenutzung als echte Ausgaben in den Haushalten der nutzenden Ressorts abbilden. Zugleich sichern wir so auch die finanziellen Mittel ab, um unsere Gebäude langfristig in einem guten Zustand halten zu können. Damit ist die NIA ein sehr wichtiger Baustein in unseren Bemühungen, einerseits den bestehenden riesigen Sanierungsstau Stück für Stück abzubauen und andererseits einen solchen Stau künftig nicht wieder entstehen zu lassen.“

Die benötigen Grundstücke stellt der Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen per Erbbaurecht zur Verfügung, der dafür von der NIA einen marktgerechten Erbbauzins erhält. Ausgeführt werden die Bau- und Sanierungsvorhaben vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen im Wege der Organleihe.

Startkapital über zehn Millionen Euro

Als Startkapital erhält die NIA zehn Millionen Euro Trägerkapital. Die daraus resultierenden Kapitalerträge sind für die Finanzierung der Anfangsjahre vorgesehen, in denen die Anstalt noch keine eigenen Mietennahmen einnimmt. Das Trägerkapital wird dem Sondervermögen Liegenschaftsfonds entnommen. Zur Finanzierung ihrer Projekte ist die NIA auch berechtigt, Kredite aufzunehmen, die sie anschließend mit ihren Mieteinnahmen tilgt.

Die Tätigkeit der NIA ist ausdrücklich nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Die Rechtsaufsicht über die Anstalt führt das Niedersächsische Finanzministerium.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.11.2025

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