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Haushaltsrechnung für die Haushaltsjahre 2017 bis 2022

Nach Abschluss eines Haushaltsjahres ist über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden des Landes Rechnung zu legen.

Im Haushaltsabschluss sind unter anderem das kassen- und rechnungsmäßige Jahres- und Gesamtergebnis sowie Einnahme- und Ausgabereste darzustellen.

In der Haushaltsrechnung ist nachzuweisen, inwieweit der vom Landtag als Legislative durch das Haushaltsgesetz verabschiedete Haushaltsplan von der Exekutive umgesetzt wurde. Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben werden den Ansätzen des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und Vorgriffe gegenübergestellt. Außerdem wird abgebildet, inwieweit das Finanzministerium von seinem Notbewilligungsrecht (über- und außerplanmäßige Ausgaben) Gebrauch gemacht hat (Artikel 67 der Niedersächsischen Verfassung).

Insgesamt verfolgt die Haushaltsrechnung zwei Ziele: Einmal soll in ihr im Rahmen eines Haushaltsvergleichs der Nachweis über die Ausführung des Haushaltsplans erbracht werden. Daneben soll das kamerale Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Landes ermittelt werden.

Das Finanzministerium legt dem Landtag bis zum Ende des nächsten Haushaltsjahres die Haushaltsrechnung und den Nachweis über das Vermögen und die Schulden vor. Der Landtag entscheidet aufgrund der Prüfung durch den Landesrechnungshof über die Entlastung der Landesregierung und, soweit die Ausführung des Haushalts der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtags, des Staatsgerichtshofs oder der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz obliegt, über deren Entlastung.

Haushaltrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2022

Haushaltrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2021

Haushaltrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2020

Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2018

Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltsrechnungen ab 2001

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