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Haushaltsplanentwurf 2024: Umsetzung zentraler Vorhaben und Spielräume für Zukunftsinvestitionen trotz schwieriger Kassenlage

Der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere hat am 13. September dem Niedersächsischen Landtag den Entwurf des Haushalts 2024 vorgelegt, den die Niedersächsische Landesregierung auf einer Klausurtagung am 2. und 3. Juli 2023 gemeinsam mit der Mittelfristige Planung 2023 bis 2027 (Mipla) beschlossen hat.

Die Haushaltslage des Landes ist aktuell von Unsicherheiten sowie von stark steigenden Personal-, Zins- und Sachausgaben geprägt. Die Inflation trifft auch die öffentlichen Haushalte – hohe Entlastungszahlungen infolge der Pandemie und der Energiekrise schlagen zu Buche und die Wirtschaft stagniert in weiten Teilen. Hinzu kommt, dass die Erfüllung von Rechtsverpflichtungen und die Finanzierung zahlreicher in der Vergangenheit beschlossener Maßnahmen insbesondere zur Abfederung der inflations- und krisenbedingten Belastungen den überwiegenden Teil der zur Verfügung stehenden Mittel aufzehren.

Balkendiagramm: Ausgaben im Haushaltsplanentwurf 2024 nach Aufgaben.   Bildrechte: Niedersächsisches Finanzministerium
Finanzminister Gerald Heere: „Die Ausgangslage für diese Haushaltsaufstellung war nicht einfach. Umso bemerkenswerter ist es, in welch konstruktivem und lösungsorientiertem Geist wir im Kabinett die Verhandlungen geführt haben. Mit dieser Form der Zusammenarbeit können wir in dieser Legislaturperiode noch viel für Niedersachsen erreichen.“

Die Landesregierung setzt angesichts der herausfordernden Rahmenbedingungen Prioritäten und schlägt mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf die Umsetzung erster wichtiger Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag vor.


Bildung - A13 für Lehrkräfte und Ganztagsbetreuung in der Grundschule

Niedersachsen braucht dringend mehr Lehrkräfte und auch diejenigen, die bereits jetzt in den Schulen tätig sind, sollen für ihre wertvolle, oft aber auch herausfordernde Arbeit angemessen entlohnt werden. Deshalb wird dem Parlament vorgeschlagen, die Einstiegsbesoldung für Lehrkräfte in Grund-, Haupt- und Realschulen vollständig zum 1. August 2024 auf A13 anzuheben. Diese Perspektive könnte schon in diesem Jahr zu einer Attraktivitätssteigerung des Lehrberufs beitragen – ein wichtiges Element auf dem Weg zu einer besseren Unterrichtsversorgung für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen. Im gleichen Zuge soll auch die Besoldung für Praxislehrkräfte in den BBS von A9 auf A10 steigen. Die geplante Anhebung auf A13 bei den Einstiegsgehältern hat zudem Auswirkungen auf Schulleitungen und ähnliche Funktionsstellen, die ebenfalls nach dem Abstandsgebot erhöht werden. Funktionsstellen im GHR-Bereich werden entsprechend angehoben und bei den Fachpraxislehrkräften werden 300 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A11 geschaffen.


Die anfallenden Kosten für die Anhebung der Gehälter der Lehrkräfte inklusive aller Folgeanhebungen werden im Entwurf für den Haushalt 2024 mit gut 69 Millionen Euro veranschlagt, in den Folgejahren aufsteigend bis zu 176 Millionen Euro.


Ab 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wird entsprechend der bundesgesetzlichen Regelungen schrittweise eingeführt. Die Landesregierung plant in den Jahren 2024 bis 2027 insgesamt bis zu 55 Millionen Euro zur hälftigen Übernahme des Kofinanzierungsanteils bei den Investitionskosten der Kommunen ein. Das ist ein Baustein zu einer Verständigung und Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Umsetzung des Rechtsanspruchs.


Gesundheit - höhere Investitionen in Krankenhäuser

Die Menschen in Niedersachsen sollen auch in Zukunft auf ein gutes und solides Gesundheitssystem zurückgreifen können. Eine funktionierende Krankenhauslandschaft auf hohem Niveau ist dafür ein entscheidender Faktor. Die niedersächsischen Krankenhäuser sollen deshalb ab 2024 noch stärker mit Investitionsmitteln unterstützt werden als bislang. Über eine Milliarde Euro werden deshalb bis 2048 in das bestehende Sondervermögen Krankenhausinvestitionen allein aus Landesmitteln fließen. Außerdem wird das jährliche Krankenhausinvestitionsprogramm in der Mipla dauerhaft auf 230 Millionen Euro festgeschrieben. Zusammen mit dem 40-prozentigen kommunalen Anteil bedeutet dies ab 2025 Investitionsmöglichkeiten für Krankenhäuser von 305 Millionen Euro jährlich oder hochgerechnet auf 10 Jahre von 3 Milliarden Euro. Davon werden rund 2 Milliarden Euro bereits 2024 bewilligungsfähig gemacht. Damit könnten bei entsprechender Planungsreife schon im nächsten Jahr Bewilligungen ausgesprochen werden, die den größten Sanierungsstau abdecken. Im Sozialministerium liegen aktuell Anträge in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro vor, die bereits geprüft und befürwortet sind.


Für die Förderung von Regionalen Gesundheitszentren sollen im kommenden Jahr weitere 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Träger, die einen Krankenhausstandort aufgeben müssen, sollen beim Rückbau finanziell unterstützt werden. In 2024 sollen hierfür 11,5 Millionen Euro bereitgestellt werden.


Balkendiagramm: Ausgaben im Haushaltsplanentwurf 2024 nach Einzelplänen.   Bildrechte: Niedersächsisches Finanzministerium

Wohnen - Startkapital für Landeswohnungsgesellschaft

Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum ist ein Kernanliegen dieser Landesregierung. Es gibt am Markt kaum Wohnungen mit niedrigen Mieten für Menschen mit geringem Einkommen. Gleichzeitig fällt in den nächsten Jahren wegen auslaufender Fristen vielerorts die Mietpreisbindung weg. Da private Wohnungsunternehmen zu wenige Sozialwohnungen anbieten, braucht Niedersachsen ein öffentliches Wohnungsunternehmen. Noch in diesem Jahr soll eine Landeswohnungsgesellschaft gegründet werden, die Anfang 2024 ihre Arbeit aufnehmen kann. Für diese Gesellschaft soll ein Startkapital von 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um ihr den Markteinstieg zu ermöglichen. Die Landesregierung will mit der Landeswohnungsgesellschaft den sozialen Wohnungsbau in Niedersachsen stärken und zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum schaffen.


Klimaschutz - Energetische Sanierung und Transformation der Landwirtschaft

Eine ganz besondere Bedeutung hat in den nächsten Jahren der Klimaschutz. Die Landesregierung schlägt deshalb vor, für die Rechtsverpflichtungen des Klimagesetzes und für die Transformation der Landwirtschaft ab 2025 jährlich 44 Millionen Euro vorzusehen. Realisiert werden sollen damit unter anderem Projekte und Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Energieeffizienz und zum natürlichen Klimaschutz, insbesondere auch zum Moorschutz. Im Wirtschaftsförderfonds, Ökologischer Bereich für Klimaschutzinvestitionen stünden damit in der Dekade ab 2025 weitere 440 Millionen Euro bereit.

Für mehr Klimaschutz durch energetische Sanierung und bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung und der Hochschulen soll zudem das Sondervermögen Infrastruktur für Sanierungsinvestitionen in den 10 Jahren ab 2025 um 210 Millionen Euro aufgestockt werden. Dort stehen bereits rund 270 Millionen Euro für diesen Zweck bereit.

Grafik stellt den Investitionsspielraum durch die vorgezogene Tilgung in Höhe von rund 2,6 Milliarden Euro dar-   Bildrechte: MF
Investitionsspielraum durch vorzeitige Tilgung

Möglich werden die zusätzlichen Investitionen in Krankenhäuser, Klimaschutz und Gebäudesanierung durch die letzte Fortschreibung des COVID-19-Sondervermögens. Der darin nicht mehr benötigte Finanzbedarf in Höhe von 2,145 Milliarden Euro wird ebenso wie weitere 0,5 Milliarden Euro Mehrergebnis aus dem Jahresabschluss 2022 zur vorzeitigen, teilweisen Tilgung von Krediten verwendet. Insgesamt stehen damit in den Jahren ab 2025 rund 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung, die schrittweise in andere Sondervermögen für dringend notwendige Investitionen übertragen werden.

Die Entscheidung der Landesregierung, die Spielräume durch vorzeitige Tilgungen über 24 Jahre für diese Vorhaben zu verwenden, machen ab 2024 die Beplanung der vorgesehenen Mittel gegebenenfalls durch Ausbringung von weiteren Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von einer Milliarde Euro für den Klimaschutz sowie knapp 0,5 Milliarden Euro für Sanierungsinvestitionen in Landesgebäude möglich.

Digitalisierung - Besserer Service für Bürgerinnen und Bürger

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Bürgerinnen und Bürgern sukzessive immer mehr Verwaltungsdienstleistungen digital anzubieten und die Arbeit der Verwaltung zeitgemäß zu gestalten. Geplant sind insbesondere eine rasche Umsetzung der Anforderungen aus dem Online-Zugangsgesetz, auch durch eine Anschubfinanzierung für die Kommunen von insgesamt knapp 12 Millionen Euro in 2024 und 2025 und die Umsetzung der Registermodernisierung in Niedersachsen Die Steuerverwaltung plant für ihre Fachverfahren einen Wechsel des Betriebssystems, um durch die damit einhergehende Vereinheitlichung die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Programmierung und bei der Betreuung von Anwendungen zu erleichtern. Umfangreiche Maßnahmen sind auch mit dem Programm eJuNi zur Einführung der elektronischen Akte in der gesamten Justiz vorgesehen. Zudem sollen die Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Datenbankgrundbuchs geschaffen werden.

Der vom Kabinett beschlossene Haushaltsplanentwurf und die Finanzplanung sehen deshalb auch erhebliche Investitionen in die Digitalisierung der Verwaltung vor. Allein 2024 sollen zusätzlich 121 Millionen Euro und 244 Stellen beziehungsweise Vollzeiteinheiten für IT-Verfahren bereitgestellt werden. In der Mittelfristigen Planung insgesamt ist für die Digitalisierung der Verwaltung eine Erhöhung der Ansätze um 486 Millionen Euro geplant.

Finanzminister Gerald Heere: „Der Gang zur Behörde soll für die Bürgerinnen und Bürger entbehrlich werden und durch sichere, digitale Prozesse ersetzt werden. Hier müssen wir schneller werden. Wir müssen auch unsere verwaltungsinternen Abläufe konsequenter digitalisieren. Das gebietet schon allein der Fachkräftemangel, der sich in den kommenden Jahren noch verschärfen wird.“


Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2024 sieht ein Volumen von rund 42,3 Milliarden Euro vor. Das ist knapp ein Prozent mehr als für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehen.


Haushaltsplanentwurf zum Download:

 

Haushalt Bildrechte: grafolux & eye-server
Haushaltsplanentwurf zum Download:

  Haushaltsplanentwurf 2024, gesamt
(PDF, 37,66 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2023
zuletzt aktualisiert am:
13.09.2023

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