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Mittelfristige Planung 2023-2027

Zukunftsinvestitionen trotz schwieriger Haushaltslage


Als die rot-grüne Landesregierung am 03. Juli 2023 ihre erste Mittelfristige Planung beschloss, war die Haushaltslage des Landes von Unsicherheiten geprägt. Mit der COVID-19-Pandemie, dem Ukraine-Krieg und der Klimakrise überschnitten sich gleich drei Krisen, die jede für sich enorme Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft des Landes hatten und haben. Zugespitzt wurde die Situation durch einen selten raschen Anstieg von Inflation und Zinsen.

Die Inflation trifft auch die öffentlichen Haushalte. Sie werden mit enormen Steigerungen insbesondere im Bereich der Personal-, Sach- und Energiekosten sowie mit gestiegenen Zinsausgaben konfrontiert. Hohe Entlastungszahlungen infolge der Pandemie und der Energiekrise schlagen zu Buche und die Wirtschaft stagniert in weiten Teilen. Hinzu kommt, dass die Erfüllung von Rechtsverpflichtungen und zahlreiche in der Vergangenheit beschlossene Maßnahmen zu finanzieren sind.

Dem stehen zwar – ebenfalls primär inflationsbedingt – höher geschätzte Steuereinnahmen gegenüber. Beim Vergleich der Einnahme- und Ausgabeentwicklung steht jedoch fest, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen nahezu vollständig durch die Entlastungszahlungen infolge der Energiekrise und die preisgetriebenen Ausgabenanstiege aufgezehrt werden. Finanzielle Gestaltungsräume für notwendige Investitionen in zentralen Handlungsfeldern sind durch Ausgabenzurückhaltung an anderer Stelle zu schaffen. Mit der Mittelfristigen Planung 2023 – 2027 setzet die Landesregierung Prioritäten und zeigt den Weg zur Umsetzung erster wichtiger Vorhaben in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung, Kilmaschutz, Wohnen und Digitalisierung auf:

Bildung - A13 für Lehrkräfte

Niedersachsen braucht dringend mehr Lehrkräfte und auch diejenigen, die bereits jetzt in den Schulen tätig sind, sollen für ihre wertvolle, oft aber auch herausfordernde Arbeit angemessen entlohnt werden. Deshalb soll die Einstiegsbesoldung für Lehrkräfte in Grund-, Haupt- und Realschulen vollständig zum 1. August 2024 auf A13 angehoben werden. Diese Perspektive wird zu einer Attraktivitätssteigerung des Lehrberufs beitragen – ein wichtiges Element auf dem Weg zu einer besseren Unterrichtsversorgung für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen. Im gleichen Zuge soll auch die Besoldung für Praxislehrkräfte in den BBS von A9 auf A10 steigen.

Gesundheit - höhere Investitionen in Krankenhäuser

Die Menschen in Niedersachsen sollen auch in Zukunft auf ein gutes und solides Gesundheitssystem zurückgreifen können. Eine funktionierende Krankenhauslandschaft auf hohem Niveau ist dafür ein entscheidender Faktor. Die niedersächsischen Krankenhäuser sollen deshalb ab 2024 noch stärker mit Investitionsmitteln unterstützt werden als bislang. Über eine Milliarde Euro werden bis 2048 in das bestehende Sondervermögen Krankenhausinvestitionen allein aus Landesmitteln fließen. Außerdem wird das jährliche Krankenhausinvestitionsprogramm auf 230 Millionen Euro festgeschrieben. Zusammen mit dem 40-prozentigen kommunalen Anteil bedeutet dies ab 2025 Investitionsmöglichkeiten für Krankenhäuser auf zehn Jahre hochgerechnet von drei Milliarden Euro.

Wohnen - Startkapital für Landeswohnungsgesellschaft

Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum ist ein Kernanliegen dieser Landesregierung. Es gibt am Markt kaum Wohnungen mit niedrigen Mieten für Menschen mit geringem Einkommen. Gleichzeitig fällt in den nächsten Jahren wegen auslaufender Fristen vielerorts die Mietpreisbindung weg. Da private Wohnungsunternehmen zu wenige Sozialwohnungen anbieten, braucht Niedersachsen ein öffentliches Wohnungsunternehmen. Anfang 2024 soll eine neue Landeswohnungsgesellschaft ihre Arbeit aufnehmen. Für diese Gesellschaft soll ein Startkapital von 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um einen Markteinstieg zu ermöglichen.

Klimaschutz - Energetische Sanierung und Transformation der Landwirtschaft

Eine ganz besondere Bedeutung hat in den nächsten Jahren der Klimaschutz. Die Landesregierung schlägt deshalb vor, für die Rechtsverpflichtungen des Klimagesetzes und für die Transformation der Landwirtschaft ab 2025 jährlich 44 Millionen Euro vorzusehen. Realisiert werden sollen damit unter anderem Projekte und Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Energieeffizienz und zum natürlichen Klimaschutz, insbesondere auch zum Moorschutz. Im Wirtschaftsförderfonds, Ökologischer Bereich für Klimaschutzinvestitionen stünden damit in der Dekade ab 2025 weitere 440 Millionen Euro bereit.

Für mehr Klimaschutz durch energetische Sanierung und bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung und der Hochschulen soll zudem das Sondervermögen Infrastruktur für Sanierungsinvestitionen in den zehn Jahren ab 2025 um 210 Millionen Euro aufgestockt werden. Dort stehen bereits rund 270 Millionen Euro für diesen Zweck bereit.

Digitalisierung - Besserer Service für Bürgerinnen und Bürger

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Bürgerinnen und Bürgern sukzessive immer mehr Verwaltungsdienstleistungen digital anzubieten und die Arbeit der Verwaltung zeitgemäß zu gestalten. Geplant sind insbesondere eine rasche Umsetzung der Anforderungen aus dem Online-Zugangsgesetz, auch durch eine Anschubfinanzierung für die Kommunen von insgesamt knapp zwölf Millionen Euro. Der vom Kabinett beschlossene Haushaltsplanentwurf und die Finanzplanung sehen deshalb auch erhebliche Investitionen in die Digitalisierung der Verwaltung vor. Allein 2024 sollen zusätzlich 121 Millionen Euro und 244 Stellen beziehungsweise Vollzeiteinheiten für IT-Verfahren bereitgestellt werden. In der Mittelfristigen Planung insgesamt ist für die Digitalisierung der Verwaltung eine weitere Erhöhung der Ansätze um 486 Millionen Euro geplant.


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Mittelfristige Finanzplanung 2023 - 2027

Hier können Sie die aktuelle Mittelfristige Finanzplanung herunterladen:

  Mipla 2023 - 2027
(PDF, 2,78 MB)

Mittelfristige Finanzplanung ab 2009

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Artikel-Informationen

erstellt am:
31.08.2023
zuletzt aktualisiert am:
08.02.2024

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