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Steuererklärungen für 2016 werden ab März in den Finanzämtern bearbeitet

Wie in den letzten Jahren werden die Finanzämter auch in 2017 die Einkommensteuererklärungen für das vergangene Jahr bereits ab März EDV-unterstützt bearbeiten. Die Steuerpflichtigen können ihre Steuererklärungen für 2016 selbstverständlich bereits jetzt abgeben.

Bis Ende Februar 2017 haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen noch Zeit, den Finanzämtern ihre für die Steuerfestsetzung erforderlichen Daten elektronisch zu übermitteln. Auch die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Einkommensteuer wird den Ländern dann voraussichtlich zur Verfügung stehen.

Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärungen endet für das Jahr 2016 weiterhin am 31. Mai 2017 und für beratene Steuerpflichtige am 31. Dezember 2017. Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verlängerte Abgabefrist gilt erstmals für Steuererklärungen für das Jahr 2018.

Empfehlenswert ist es, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr manuell eingeben, die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger können in den Folgejahren viele Daten aus dem Vorjahr elektronisch übernehmen und - wenn sie sich vorab registriert haben - ganz auf eine Papiererklärung verzichten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de sowie unter www.mf.niedersachsen.de (Themen/steuern/service).

Presse Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.01.2017

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