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Bundesverfassungsgericht erklärt Vollverzinsung von Steueransprüchen ab 2014 in ihrer Höhe für verfassungswidrig

Finanzminister Hilbers bittet betroffene Bürger um Geduld


Das Bundesverfassungsgericht hat heute die bundesweiten Regelungen für die Vollverzinsung von Steueransprüchen ab 2014 in ihrer Höhe (0,5 Prozent pro Monat) für verfassungswidrig erklärt und eine übergangsweise Weiteranwendung der Verzinsungsregelung in diesem Bereich nur noch bis einschließlich 2018 zugelassen. Dem Gesetzgeber ist aufgegeben, bis zum 31.07.2022 eine neue (bis einschließlich 2019 zurückwirkende) gesetzliche Neuregelung zu treffen.

Rückzahlungen werden in der Zwischenzeit nicht erfolgen können. Finanzminister Reinhold Hilbers bittet betroffene Bürger deshalb um Geduld: „Wir werden die Urteilsbegründung auswerten und gemeinsamen mit dem Bund und den Ländern die sich daraus ergebenden Folgen abstimmen. Dies wird auch Folgen für andere steuerliche Verzinsungsregelungen haben müssen. In diesem Zuge wird auch die automationstechnische Umsetzung bereits vorzubereiten sein, um schnellstmöglich berechtigte Rückzahlungsansprüche bedienen zu können.“

Absehbar ist bereits heute, dass sich das Urteil belastend auf die öffentlichen Haushalte auswirken wird. Auch in Niedersachsen wird sich dadurch der Konsolidierungsdruck erhöhen.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.08.2021

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