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Ergebnis der Interims-Steuerschätzung für Niedersachsen: Trotz Einnahmeausfälle bleibt finanzpolitische Nachhaltigkeit handlungsleitend

Hannover. Die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung bestätigen den im Mai prognostizierten beispiellosen Einnahmeeinbruch im niedersächsischen Landeshaushalt für die kommenden Jahre. Es ergibt sich allerdings eine teilweise Verschiebung zugunsten des Jahres 2020 und zu Lasten des Jahres 2021 nebst Folgejahre.

Die erwarteten Steuereinnahmen für dieses Jahr in Höhe von 27,1 Milliarden Euro liegen 2,8 Milliarden Euro unter der ursprünglichen Planung des Grundhaushaltes. Damit wird der bisher nach der Mai-Prognose erwartete Rückgang um 966 Millionen Euro weniger stark ausfallen. Für die Folgejahre liegt das Schätzergebnis unter den bisherigen Erwartungen: Für 2021 liegen die Bruttoeinnahmen um 618 Millionen Euro, für 2022 um 412 Millionen Euro für 2023 um 335 Millionen Euro und im Jahr 2024 um 287 Millionen Euro unter den jeweiligen Ansätzen in der Mittelfristigen Planung 2020-2024 (Mipla). In der Summe verliert das Land Niedersachsen knapp 700 Millionen Euro Steuereinnahmen.

„Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie stellen weiterhin eine nie dagewesene, historisch einmalige Belastung für das Land Niedersachsen und seine Bürgerinnen und Bürger dar. Wir sehen aber, dass die Stützungsmaßnahmen der Bundesregierung und der Niedersächsischen Landesregierung wesentlich zur einsetzenden konjunkturellen Erholung beitragen und dabei helfen, Strukturen in Niedersachen zu bewahren“, erklärte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers.

„Finanzpolitische Nachhaltigkeit bleibt in Niedersachsen handlungsleitend: Mit unseren haushaltspolitischen Beschlüssen unterstreichen wir unsere an wirtschaftlichem Wachstum und notwendiger Stabilität austarierte Finanzpolitik“, hob Hilbers hervor. Die jüngst beschlossene Mipla bildet die Brücke zur Fortführung einer soliden Haushaltspolitik mit dauerhaft in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushalten verbunden mit einem klaren Tilgungsplan.

„Die Schätzung weist ein hohes Maß an Ungewissheit auf. Wir fahren weiterhin auf Sicht“, machte Hilbers deutlich. Zum aktuellen Zeitpunkt sieht der Finanzminister keinen Anpassungsbedarf für den 2. Nachtragshaushalt 2020 und den Haushaltspanentwurf 2021. „Wir beobachten die Kassenentwicklung und die sich anschließende reguläre November-Schätzung 2020.“ Dabei haben sich die Instrumente der niedersächsischen Schuldenbremse bewährt. „Wir beabsichtigen keine zusätzliche Nettokreditaufnahme, sondern können über die Instrumente der Schuldenbremse zwischen den beiden Jahren einen Ausgleich herstellen“, so Hilbers.

Auch für die niedersächsischen Gemeinden bestätigt die Interims-Schätzung grundsätzlich die bereits im Mai prognostizierten Einnahmeausfälle. Da der Anteil der niedersächsischen Kommunen am Gesamtaufkommen der Gemeinden gegenüber der letzten Schätzung gestiegen ist, fallen die Ergebnisse jedoch tendenziell besser als die für das Land aus. Insgesamt ergeben sich aus der offiziellen Regionalisierung folgende Abweichungen gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2020: +232 Millionen Euro, -85 Millionen Euro, -15 Millionen Euro, +19 Millionen Euro, +148 Millionen Euro (2020 bis 2024). Insgesamt wurde das Schätzergebnis also um rund 300 Millionen Euro angehoben.

Es ergeben sich zudem rechnerische Anpassungen sowohl auf Landes- als auch auf Kommunalebene durch die angepassten Zahlungen im kommunalen Finanzausgleich. Die Kommunen erhalten zusätzlich 124 Millionen Euro für das Jahr 2020, was jedoch erst 2021 kassenwirksam wird. In den Folgejahren verringern sich die Zahlungen in den kommunalen Finanzausgleich um 94 Millionen Euro (2021), 60 Millionen Euro (2022), 46 Millionen Euro (2023) und 36 Millionen Euro (2024).

Das zwischen Land und Kommunen bereits im Juni vereinbarte kommunale Hilfspaket von 1,1 Milliarden Euro aus Landesmitteln, welches die im Mai erwarteten Ausfälle bei der Gewerbesteuer 2020 und Ausfälle durch die Steuerverbundabrechnung des Kommunalen Finanzausgleichs in 2021 ausgleichen sollte, erweist sich nach den aktuellen Schätzzahlen als mehr als auskömmlich bemessen. Wenn sich die Zahlen bestätigen, bewirkt das Hilfspaket bereits eine zusätzliche Stützung der Kommunen aus Landesmitteln auch für das Jahr 2021.

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen tagte vom 8. bis zum 10. September in einer außerordentlichen Videokonferenz, um die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2020 bis 2024 zu ermitteln. Hintergrund war ein hohes Maß an Unsicherheit wegen des weiteren Verlaufs der Covid-19 Pandemie bei der Mai-Steuerschätzung.

Die aktuelle Steuerschätzung prognostiziert für 2020 ein reales Wirtschaftswachstum von
-5,8 Prozent (ursprüngliche Annahme vor der Krise: 1,0 Prozent, Annahme im Mai: -6,3 Prozent). Die Aufwärtskorrektur um 0,5 Prozentpunkte ergibt sich insbesondere aufgrund einer schnelleren und stärkeren Erholung im dritten Quartal. Hierzu tragen die konjunkturstützenden Maßnahmen der öffentlichen Hand wesentlich zu bei.

Für die Jahre ab 2021 wird die Konjunktur zwar nach der Schätzprognose wieder anziehen, die Folgen des Einbruchs in 2020 wirken jedoch aufgrund der erfolgten Niveauabsenkung fort. Gegenüber dem Mai ist überdies davon auszugehen, dass die Erholung in 2021 weniger dynamisch ausfällt. Ursächlich hierfür sind u.a. die im weltwirtschaftlichen Umfeld länger wirkenden Belastungen durch die COVID19-Pandemie. „Diese Zahlen bestätigen erneut, dass diese Krise langfristige Wohlstandsverluste für private und öffentliche Haushalte mit sich bringt“, erklärte Hilbers abschließend.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
11.09.2020

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