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Finanzminister Hilbers zur Übergewinnsteuer im Bundesrat: „Steuerrecht ist kein taugliches Mittel für Marktüberwachung“

Berlin. Finanzminister Reinhold Hilbers hat in der heutigen Sitzung des Bundesrats die Forderung nach einer Übergewinnsteuer stark kritisiert. „Das Steuerrecht ist kein taugliches Mittel für die Marktüberwachung. Die Einführung der Kategorie ‚Übergewinn‘ kann vielmehr dem Industriestandort Deutschland Schaden zufügen. Denn es versieht jede zukünftige Investition mit dem Risiko eines unternehmerischen ‚Übererfolgs‘“, erklärte Hilbers.

Der Minister befürchtet in der Folge eine Verunsicherung der Steuerzahler. „Unternehmer müssten damit rechnen, dass erfolgreich Investitionen durch eine ad-hoc-Änderung der Steuergesetze zu Nichte gemacht werden. Wir sind aber auf Unternehmer angewiesen, die mit der Aussicht auf Gewinn investieren und auf diese Weise Innovation und Wachstum fördern.“ Auch eine Überwälzung der Steuern auf die Endverbraucher sei nicht ausgeschlossen, so dass die Energiekosten weiter anziehen würden.

Zudem nannte Hilbers praktische aber auch verfassungsrechtliche Hürde, an denen die Übergewinnsteuer scheitern wird. Die Definition und Abgrenzung dieses „übermäßigen Gewinns“ wird nahezu zwangsläufig zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung führen. Eine Differenzierung von guten und schlechten Gewinnen ist nicht nur schwer möglich, es führt auch zu Willkür und Fehlleitung.

Bremen hat heute einen Entschließungsantrag zur Einführung einer Übergewinnsteuer mit dem Ziel der Finanzierung außergewöhnlicher finanzieller Belastungen im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine in den Bundesrat eingebracht. Damit sollen insbesondere im Energiesektor so genannte krisenbedingte Übergewinne einer Steuer bzw. Abgabe unterworfen werden. Der Antrag wird in den kommenden Wochen in den Fachausschüssen beraten.


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erstellt am:
10.06.2022

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