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Finanzministerinnen und Finanzminister Niedersachsens und elf weiterer Länder bedauern Beschluss der Bayerischen Staatsregierung zur Einreichung einer Verfassungsklage gegen den Finanzausgleich

Die Bayerische Staatsregierung hat heute beschlossen, einen Antrag auf Durchführung eines Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich einzureichen.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen nehmen dies mit großem Bedauern zur Kenntnis. Erst durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen – zum Beispiel in Bildung oder Verkehrsinfrastruktur – im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Daher bekennen sich die genannten Länder – darunter sowohl Geber- als auch Nehmerländer – zu den geltenden Regelungen des Finanzausgleichs und kritisieren den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, gegen die erst im Jahr 2020 in Kraft getretenen Regelungen zu klagen. Sie sehen dem Ausgang des verfassungsgerichtlichen Verfahrens gelassen entgegen, da keine Zweifel daran bestehen, dass der geltende Finanzausgleich den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht.

Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere: „Es ist erstaunlich, dass der Ministerpräsident Markus Söder gegen eine Regelung klagen will, die der Finanzminister Markus Söder mit verhandelt hat. Wir haben es ganz offensichtlich mit einem bayerischen Wahlkampfmanöver zu tun. Umso wichtiger ist es, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Länder solidarisch zusammensteht und am bestehenden Ausgleichssystem festhält.“

Bund und Länder haben sich nach einem intensiven, mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden. Aus diesem Grund haben Vertreter der Bayerischen Staatsregierung die Einigung auf das neue System in öffentlichen Stellungnahmen besonders deutlich begrüßt und nie versäumt, ihre führende Rolle bei den damaligen Verhandlungen herauszustellen.

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erstellt am:
04.07.2023

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