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Grundsteuerreform in Niedersachsen: Noch zwei Monate Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung

Bis zum 31.10.2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks noch Zeit, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. „Auch wenn die Steuererklärung gerne mal auf die lange Bank geschoben wird, besteht für die Abgabe der Grundsteuererklärung hierfür überhaupt kein Grund“ so Finanzminister Reinhold Hilbers. „Niedersachsen hat sich für einfaches Grundsteuermodell entschieden. Hierfür sind nur wenige Angaben notwendig und die Erklärung ist grundsätzlich nur einmal abzugeben“, erklärt Hilbers.

Die Erklärung lässt sich mit folgenden wenigen Angaben erledigen: der Adresse, den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht–Wohnen. Das nötige Aktenzeichen wurde im Informationsschreiben schon im Juni jeder Grundbesitzerin und jeden Grundbesitzer an die Hand geben.

Die Niedersächsische Steuerverwaltung bietet ein breites Angebot, das die Abgabe der Steuererklärung erleichtert. Der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de) gibt Hilfestellung zu den Grundstücksdaten. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksflächen online abzulesen sind.

Auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen werden zudem Ausfüllhilfen verschiedenster Art angeboten: die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs), Checklisten, Erklär-Videos und weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe. Als besonders hilfreich hat sich die beispielhafte Klick-Anleitung auf dieser Seite erwiesen, die Seite für Seite die Steuererklärung durchgeht. Zudem gibt es bei jedem Finanzamt eine Hotline zur Grundsteuerreform.

Die elektronische Abgabe der Steuererklärung über das „Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de“ ist sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter der einfachste und schnellste Weg. Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen genutzt werden. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können die Erklärungsabgabe übernehmen.

Selbstverständlich werden auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, berücksichtigt. Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.

Von den rund 3,5 Millionen Fällen in Niedersachsen sind bisher rund 623.000 Erklärungen abgegeben worden.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 01.01.2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden.

Dafür hat der Bund ein komplexes Modell entwickelt, das dem alten Recht ähnlich ist. Er hat zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen hat sich für eine selbstentwickelte Lösung entschieden. Das Flächen-Lage-Modell ist leicht umsetzbar und enthält keine streitanfälligen Determinanten. Es vermeidet automatische Wertsteigerungen durch anwachsende Preise und verhindert damit eine schleichende Steuererhöhung.


Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Bis zum 31.10.2022 haben diejenigen, die am 01.01.2022 Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks waren, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.

Welche Angaben sind dafür in Niedersachsen notwendig?

Wer Eigentümer ist, um welches Grundstück es geht, die Flächengrößen des Grundstücks, die Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht–Wohnen sowie das Aktenzeichen.

Wo finde ich die Angaben?

Ihr Aktenzeichen und die Lagebezeichnung wurde Ihnen mit einem Informationsschreiben im Juni mitgeteilt. Die Größe Ihres Grundstücks können Sie dem Grundsteuer-Viewer entnehmen, der für diese Zwecke im Internet für Sie kostenlos bereitgestellt wird. Sie finden die Angaben aber auch in Ihren Unterlagen z. B. aus den Eintragungsmitteilungen des Grundbuchamtes. Die Wohnfläche finden Sie z.B. in Ihren Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag.

Was mache ich, wenn ich das Inforationsschreiben mit dem Aktenzeichen nicht erhalten habe?

Wenden Sie sich an das Finanzamt, in dessen Einzugsgebiet das Grundstück liegt. Eine Übersicht der Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen.

Wo finde ich Hilfe?

Hilfestellungen und Informationen finden Sie auf der Website grundsteuer.niedersachsen.de.

Für darüber hinaus gehende Fragen stehen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrem zuständigen Finanzamt bereit. Die jeweilige Telefonnummer wurde Ihnen mit dem Informationsschreiben mitgeteilt.

Muss ich die Steuererklärung elektronisch über ELSTER abgeben?

Grundsätzlich soll die Erklärung elektronisch abgegeben werden. Das geht über das kostenlose Portal ELSTER oder eine andere verfügbare Software. Der Vorteil ist, dass Erläuterungen direkt bei den Eingabefeldern Hilfestellung geben und alle Angaben auf Plausibilität überprüft werden. So werden Nachfragen des Finanzamtes verhindert. Notfalls werden aber auch Steuererklärungen in Papierform angenommen.

Warum gibt es unterschiedliche Modelle in den Bundesländern?

Der Bund hat ein komplexes Modell entwickelt und zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen und vier weitere Bundesländer haben sich für eine eigene Lösung entschieden. Ziel ist es einen gerechten Weg für die Bemessung der Grundsteuer zu wählen, der wenig Aufwand für die Bürger und Bürgerinnen sowie die Verwaltung bedeutet.

Wird die Grundsteuer erhöht?

Mit dem neuen Gesetz ist keine Erhöhung des Aufkommens beabsichtigt. Es wird durch die Reform jedoch zu Änderungen - nach oben und unten - bei der Höhe der für den Einzelnen zu zahlenden Steuern kommen, denn die bisherige Verteilung war ja nicht verfassungsgemäß. Wer also bisher in einem gewissen Rahmen profitiert oder höher belastet war, bei dem wird es ab 2025 zu einem Mehr oder zu einem Weniger an Steuern führen.

Wo kann ich sehen, wie hoch in Zukunft meine Grundsteuer sein wird?

Zum derzeitigen Zeitpunkt kann die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 noch nicht berechnet werden. Denn die Gemeinden setzen die Grundsteuer mit einem selbst festgelegten Hebesatz fest und bestimmen damit die Höhe der Steuer. Um den Hebesatz festlegen zu können, benötigen die Gemeinden wiederum die neuen Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter zunächst berechnen müssen.

Da die Einnahmen aus der Grundsteuer insgesamt nicht steigen sollen, wird den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
02.09.2022

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