Niedersäschsisches Finanzministerium Niedersachsen klar Logo

Minister Hilbers unterstützt das gesamtgesellschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger für die vom Krieg Geschädigten

Schnelle und unkomplizierte Hilfe für die Geschädigten des Krieges in der Ukraine


Die Bilder vom Krieg in der Ukraine gehen um die Welt. Menschen, die mit ihren Kindern vor der Aggression und der Zerstörung aus der Ukraine fliehen, werden in den angrenzenden Ländern und auch in Deutschland aufgenommen und versorgt.

Die Hilfsbereitschaft ist erfreulicherweise sehr groß. Bürgerinnen, Bürger und auch Unternehmen helfen mit persönlichem und finanziellem Engagement, um die Betreuung und Versorgung der vielen in der EU Ankommenden und auch die humanitäre Unterstützung im Krisengebiet sicherzustellen.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dieses vielfältige gesellschaftliche Engagement durch steuerliche Maßnahmen auf möglichst einfache Weise zu würdigen und zu unterstützen. So können entsprechende Spenden an anerkannte Organisationen unkompliziert steuerlich berücksichtigt werden. Auch hat die vorübergehende entgeltliche Unterbringung von vor dem Krieg Geflüchteten durch eine steuerbegünstigte Körperschaft keine negativen steuerlichen Folgen.

Dazu Finanzminister Reinhold Hilbers: „In der Hilfe für die Geschädigten des Kriegs in der Ukraine müssen alle ihren Betrag leisten und die staatlichen Stellen sich eng abstimmen. Darum habe ich gemeinsam mit meinen Amtskolleginnen und -kollegen im Bund und in den Ländern Maßnahmen abgestimmt, die es den Finanzämtern erleichtern, die Hilfe möglichst unkompliziert auch steuerlich zu fördern.“

Näheres hierzu kann dem nebenstehenden BMF-Schreiben vom 17.03.2022 Az. IV C 4 – S 2223/19/10003:013 entnommen werden.


 

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
22.03.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln