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Schuldenbremse für Altschuldenregelung nicht aufgeben

Hannover. Niedersachsens Finanzminister Hilbers zu den Plänen des Bundesministers Olaf Scholz, die Schuldenbremse im Grundgesetz vorübergehend auszusetzen:

„Das wäre ein finanzpolitischer Sündenfall, das süße Gift der Neuverschuldung muss unbedingt vermieden werden. Neue Schulden wecken nur neue Begehrlichkeiten. Heute sind es die Altschulden, morgen andere Themen. Der Vorschlag ist nicht zielführend: Die schwarze Null ist kein Thema, das in Zeiten geringeren Wachstums oder zur Hilfe für klamme Kommunen über Bord geworfen werden darf.“

Wer es ernst meine, mit solider Finanzpolitik, könne nicht bei der ersten Gelegenheit die mit gutem Grund eingeführte Regelung, die sich in den letzten Jahren bewährt habe, über Bord werfen. Vielmehr sollte man dem Beispiel Niedersachsens folgen und sich durch Umschichtungen und Schwerpunktsetzungen finanziellen Spielraum verschaffen. Niedersachsen habe bewiesen, dass Neuinvestitionen und Rückführung von Altschulden auch unter der Geltung der Schuldenbremse möglich seien.

Die Forderung des Grundgesetzes habe bewirkt, dass Niedersachsen sein strukturelles Defizit durch einen „Schuldensinkflug“ stetig zurückgeführt und rechtzeitig einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt habe.

Die Schuldenbremse dürfe nicht aufgegeben werden; auch nicht zur Finanzierung von Altschulden der Kommunen. Hilbers sieht es ohnehin sehr kritisch, wenn der Bund sich in die Regelungen der Kassenkredite der Kommunen einmischt. Eine einfache Übernahme von kommunalen Altschulden belohnt die, die nicht nachhaltig gewirtschaftet haben. Dadurch komme es zu Fehlanreizen, diese Aufgabe müsse von den Ländern gelöst werden.

Wenn es um die Konsolidierung der kommunalen Finanzen gehe, habe Niedersachsen mit dem Zukunftsvertrag seine Hausaufgaben gemacht. Strukturschwache Gemeinden hätten die Chance erhalten, ihre Finanzprobleme mittels einer Entschuldungshilfe des Landes zu lösen und ihren Haushalt zu konsolidieren.

Deshalb könne es könne nicht akzeptiert werden, wenn kommunale Schulden, für die es keine Schuldenbremse gäbe, anschließend unter Lockerung der Schuldenbremse in Schulden des Bundes transformiert werden.

Dies führe zu einer Schwächung der Finanzstabilität von Bund, Ländern und Kommunen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2020

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