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Einmalzahlung für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

Gesetz geht nach Abschluss der Verbandsbeteiligung an den Niedersächsischen Landtag


Die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sollen nach den Plänen der Landesregierung für das Jahr 2025 eine Einmalzahlung erhalten. Diese soll den von der Rechtsprechung geforderten Mindestabstand zur Grundsicherung und damit eine amtsangemessene Alimentation sicherstellen. Der Gesetzentwurf befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren im Niedersächsischen Landtag.

Die Sonderzahlung soll nach dem Gesetzentwurf 800 Euro für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 und 500 Euro für die übrigen Besoldungsgruppen ab A 9 betragen. Voraussetzung für den Anspruch auf die Sonderzahlung ist, dass im Jahr 2025 Dienstbezüge zugestanden haben. Teilzeitbeschäftigten soll die Sonderzahlung entsprechend anteilig gewährt werden. Darüber hinaus sollen auch Anwärterinnen und Anwärter eine Einmalzahlung von 250 Euro erhalten.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat jedoch mit einem am 19. November 2025 veröffentlichten Beschluss neue Maßstäbe zur Prüfung von Mindestbesoldung und fortlaufender Anpassung an wirtschaftliche Verhältnisse festgelegt. Deshalb wird voraussichtlich eine Auseinandersetzung mit möglichen Auswirkungen auf das laufende Gesetzgebungsverfahren im parlamentarischen Verfahren erfolgen.

Eine Auszahlung wird rückwirkend im neuen Jahr erfolgen. Denn mit der technischen Umsetzung der Einmalzahlung kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens begonnen werden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
16.01.2024
zuletzt aktualisiert am:
02.01.2026

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