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Zukunftsinvestitionen für den Ausbau von Gigabitnetzen und der Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen

Presse– und Informationsstelle der Niedersächsischen Landesregierung

Die Niedersächsische Landesregierung wird bis 2022 über eine Milliarde Euro in den Ausbau der digitalen Infrastruktur und die Digitalisierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft investieren.

Bereits im Juni 2018 wurde mit der Gründung eines „Sondervermögens zur Finanzierung des Ausbaus von Gigabitnetzen und der Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen“ der Grundstein dafür gelegt. In einem ersten Schritt stattete die Landesregierung das neue Sondervermögen mit 500 Millionen Euro aus. Mit dem Jahresabschluss 2018 werden weitere 500 Millionen Euro dem Sondervermögen Digitalisierung zugeführt. Insgesamt steht dem Sondervermögen also eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Niedersachsen flächendeckend mit glasfaserbasierten Gigabit-Netzen zu versorgen und weitere Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen.

Mit dem Masterplan Digitalisierung hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung einen ambitionierten Plan vorgelegt, wie in einem digitalen Transformationsprozess in den kommenden Jahren verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden können. Einen starken Fokus legt der Masterplan auf eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. Daneben gilt das besondere Augenmerk der Landesregierung der zügigen Digitalisierung der Verwaltungsabläufe.

Wesentliche Teile des Masterplans Digitalisierung sind bereits durch das Sondervermögen Digitalisierung finanziert. Es bietet durch eine gesicherte mehrjährige Bereitstellung von investiven Mitteln Gewähr, dass die zugeführten Mittel bis auf den letzten Cent entsprechend den jeweils gesetzlich festgeschriebenen Zweckbindungen zur Verfügung stehen.

Über die Maßnahmen aus dem Sondervermögen hinaus, sieht die Landesregierung im Landeshaushalt weitere Millionenbeträge für die Digitalisierung der Verwaltung vor:

Im Geschäftsbereich des Finanzministeriums steht die Vorbereitung für die Ablösung des Linux-basierten Verfahrensbetriebs durch das Betriebssystem Microsoft Windows in Finanzämtern an. Die Vereinheitlichung der bisherigen Arbeitsplatzsysteme soll die Verfahren vereinfachen und die Softwareentwicklung im steuerlichen KONSENS-Verbund des Bundes und der Länder erleichtern. Für das über mehrere Jahre laufende Projekt plant die Landesregierung, in 2019 5,9 Millionen Euro und für die Folgejahre jeweils 7 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

Auch in der Steuerverwaltung spielen E-Government-Verfahren mit ihren vielen Schnittstellen zu Bürgern und Unternehmen eine zunehmend wichtige Rolle. Mit dem Online-Angebot ELSTER bietet die Steuerverwaltung bereits heute eines der erfolgreichsten E-Government-Angebote an.
Symbolbild zum Masterplan Digitalisierung  
Gesetz "Sondervermögen Digitalisierung"

Gesetz über das "Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen" und zur Änderung des Gesetzes über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung" vom 20.06.2018

Masterplan Digitalisierung

Mit dem Masterplan Digitalisierung sorgt die Landesregierung für verlässliche Rahmenbedingungen in einem laufenden digitalen Transformationsprozess. In allen politischen Themenfeldern werden die wesentlichen Entwicklungen abgebildet, die notwendigen Handlungsschritte aufgezeigt und ehrgeizige Ziele gesteckt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.08.2018
zuletzt aktualisiert am:
08.02.2024

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