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Haushaltswirtschaftssystem Niedersachsen

Bereits Ende der 1990er Jahre hatte sich das Land Niedersachsen das ehrgeizige Ziel gesetzt, ein integriertes, automatisiertes Haushaltswirtschaftssystem (HWS) zu schaffen. Anfang 2000 wurde damit begonnen, die Haushaltsbewirtschaftung auf ein voll vernetztes Computersystem umzustellen. Von der Planung über den Vollzug bis zur Rechnungslegung werden die Zehntausende von Haushaltsdaten mit einer modernen, leistungsfähigen Software in einem integrierten System verarbeitet. Im Finanzministerium ist die zentrale Verfahrenssteuerung angesiedelt.

Eine der wesentlichen Neuerungen im Jahr 2000 war die konsequente dezentralisierte Bearbeitung aller anfallenden Kassenanordnungen durch das Haushaltsvollzugssystem (HVS). Die zuvor getrennte fachliche und finanzielle Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs wurde auf einem Arbeitsplatz zusammengeführt. Damit laufen alle Transaktionen, bei denen Haushaltsmittel eingenommen, ausgegeben oder umgebucht werden, elektronisch, medienbruchfrei und beinahe papierlos ab. Seit der Einführung werden Kassenaufgaben grundsätzlich von nur noch einer Landeskasse, der Landeshauptkasse im Niedersächsischen Finanzministerium, wahrgenommen. Die übrigen Landeskassen wurden weitgehend aufgelöst. Einzige Ausnahme sind die Finanzkassen, die einen Teil ihrer Aufgaben weiterhin selbst erfüllen.

Auch alle Forderungen des Landes (öffentlich-rechtliche und privatrechtliche) werden in einem automatisierten Mahnverfahren überwacht. Verzugszinsen, Mahngebühren und Säumniszuschläge werden automatisch errechnet.

Im Vollstreckungsmodul (CXS) werden die vollstreckbaren Forderungen mit im System hinterlegten Vollstreckungsmaßnahmen weiterbearbeitet und der Vollstreckungserfolg automatisch überwacht.

2002 wurde das HWS durch die weiteren Bausteine des Haushaltsplanungssystems (HPS), des Haushaltsführungssystems (HFS) und des Haushaltsrechnungssystems (HRS) erweitert. Mit dem HPS wurde die Haushaltsplanaufstellung technisch weiter unterstützt.

Die im HPS erzeugten Plandaten werden automatisiert an das HVS und das HFS übergeben. In Letzterem findet die zentrale Haushaltsführung statt. Neben der Mittelverteilung können Haushaltsmittel gesperrt oder umgesetzt, außer- und überplanmäßige Haushaltstitel eingerichtet und Verpflichtungsermächtigungen freigegeben werden.

Nach Abschluss des Haushaltsjahres muss über die Einnahmen und die Ausgaben dem Landtag gegenüber Rechnung gelegt werden. Die dazu erforderliche Haushaltsrechnung wird im HWS weitgehend automatisiert mit dem Haushaltsrechnungssystem zusammengestellt.

Zusätzlich beinhaltet das HWS eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) für die leistungsorientierte Haushaltswirtschaft Niedersachsen (LoHN), die in das Haushaltswirtschaftssystem integriert worden ist.

Seit April 2010 steht den rund 12.000 Anwenderinnen und Anwender in den Landesbehörden das HWS webbasiert über das Landesnetz zur Verfügung. Die bis dahin lokal installierten Komponenten für den Zugriff auf das Verfahren wurden durch clientunabhängige und installationsfreie Lösungen ersetzt.

Ein ausgefeiltes Rollen- und Berechtigungskonzept sowie eine elektronische Signatur gewährleisten einen hohen Sicherheitsstandard bei den Transaktionen.

Ein umfangreiches Berichtswesen mit differenzierten Sichten und verschiedenen Aggregationsmöglichkeiten eröffnet vielfältige, variable Auswertungsmöglichkeiten im gesamten HWS. Zudem ermöglicht es jederzeit einen umfassenden Überblick über die Finanzen des gesamten Landes, eines Ressorts oder einer einzelnen Behörde.

Das Berichtwesen wurde beginnend mit der Digitalisierungsoffensive des Landes 2019 ergänzt um ein Business-Intelligence-System.

In diesem Zuge wurde ebenfalls eine Integrationsplattform als neue Schnittstelle im HWS eingeführt. Dadurch ist das HWS in der Lage den Digitalisierungsanforderungen der Landesverwaltung gerecht zu werden, wie u.a. dem ePayment, der eVollstreckung oder der eRechnung.

Das Haushaltswirtschaftssystem HWS mit seinen Modulen HVS, HPS, HFS sowie HRS bildet somit den gesamten Haushaltskreislauf ab. Das HWS ist dabei keineswegs auf die beschriebenen Bestandteile beschränkt, sondern bietet weitere Einsatzmöglichkeiten. Da es auf einer ERP-Software basiert, kann es u. a. neben der kameralistischen auch die kaufmännische Buchführung abbilden.

Durch die ergänzenden Softwarebestandteile ist das HWS auch in der Lage, Digitalisierungsanforderungen der Verwaltung mit Bezug zur Haushaltswirtschaft aufzunehmen und umzusetzen. Damit ist das System auch für zukünftige Anforderungen an eine moderne digitale Haushaltswirtschaft gewappnet.

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