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Niedersächsischer Landtag beschließt Einmalzahlung für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter für das Jahr 2025

Der Niedersächsische Landtag hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, dass die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter für das Jahr 2025 eine Einmalzahlung erhalten. Hintergrund ist die verfassungsrechtlich gebotene Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation.

Die Einmalzahlung beträgt 800 Euro für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 und 500 Euro für die übrigen Besoldungsgruppen ab A 9. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass im Jahr 2025 Dienstbezüge zugestanden haben. Teilzeitbeschäftigten wird die Einmalzahlung entsprechend anteilig gewährt. Anwärterinnen und Anwärter erhalten 250 Euro. Ausgezahlt werden die Beträge rückwirkend für das Jahr 2025 mit einer der anstehenden Besoldungszahlungen.

Der Landeshaushalt wird dadurch insgesamt mit etwa 59,6 Millionen Euro belastet, die durch vorhandene Ansätze gedeckt sind. Die systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Beamtenschaft wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt. Dabei wird auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung im Land Berlin berücksichtigt, mit dem das Gericht seine Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation fortentwickelt hat.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2026

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