Niedersäschsisches Finanzministerium Niedersachsen klar Logo

Schadsoftware Emotet sorgt weiterhin für Einschränkungen im E-Mailverkehr mit der niedersächsischen Steuerverwaltung

Hannover. Aus aktuellem Anlass teilt das Niedersächsische Finanzministerium mit, dass derzeit auf Grund der aktuellen verschärften Bedrohungslage durch die Schadsoftware "Emotet" der E-Mailverkehr mit der niedersächsischen Finanzverwaltung und insbesondere mit den Finanzämtern erheblich eingeschränkt ist. Betroffen sind E-Mails, die von außerhalb des Landesnetzes an die Finanzverwaltung gerichtet sind und MS-Office-Anhänge, wie z.B. Word-, Excel- oder Power-Point-Dokumente enthalten. Gleiches gilt für E-Mails, die mit einem Hyperlink versehen sind und durch "Anklicken" auf eine Web-Seite führen. Solche Hyperlinks können unter anderem auch in der Signatur des Absendenden enthaltene Hinweise auf die Webseite des eigenen Unternehmens oder der eigenen Kanzlei sein. Diese E-Mails werden nicht zugestellt, da die Gefahr besteht, dass über diese Wege unerkannt Schadsoftware übermittelt wird.

Die bestehenden Einschränkungen betreffen somit alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die sich per E-Mail an Ihr Finanzamt wenden möchten und Office-Dokumente im Anhang übersenden oder Hyperlinks in der E-Mail nutzen.

Für Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie für Nutzerinnen und Nutzer der Steuersoftware „ELSTER“ haben die getroffenen Maßnahmen keine Auswirkungen. Die Abgabe der Steuererklärungen durch die Bürgerinnen und Bürger über ELSTER oder durch die Steuerberaterinnen und Berater über die von Ihnen beauftragten Unternehmen (z. B. Datev) ist demnach uneingeschränkt möglich.

Die getroffenen Maßnahmen werden fortlaufend überprüft und stufenweise angepasst. Die Finanzverwaltung bittet um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen und weist darauf hin, dass der Datensicherheit bei dieser Bedrohung von außerhalb Vorrang einzuräumen ist. Auch kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, wann diese Sicherheitsmaßnahmen wieder heruntergefahren werden können.

Weitere Informationen können Sie der Presseinformation des Landesamtes für Steuern (LStN) vom 27. Mai 2019 entnehmen: Presseinformation des LStN vom 27.05.2019


Presse Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.01.2020

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln