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Technische Probleme beim Bundeszentralamt für Steuern können bei Landesbediensteten zu fehlerhaften Gehaltsabrechnungen für Januar führen

Aufgrund einer technischen Störung im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist es bei der Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Anfang Dezember zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Deshalb konnten Dienststellen im öffentlichen Dienst, die Gehälter als Vorschuss auszahlen, in der Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2026 in manchen Fällen nicht die richtigen Beiträge zur privaten Kranken -und Pflege-Pflichtversicherung berücksichtigen. Auch das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) war betroffen.

Die Störung wirkte sich teilweise auch auf andere ELStAM aus, die vor Kurzem geändert wurden wie zum Beispiel die Steuerklasse oder Freibeträge. In anderen Fällen kam es dazu, dass die erstmalige Übermittlung der Versicherungsbeiträge ganz unterblieben ist. Als Konsequenz wurde die Lohnsteuer für Januar 2026 auf Basis fehlerhafter Werte berechnet, was zu einem geringeren Nettogehalt führt.

Fehler wird rückwirkend korrigiert

Betroffene Beschäftigte müssen aber nichts unternehmen. Sobald die korrigierten ELStAM vorliegen, wird der Lohnsteuerabzug rückwirkend korrigiert und die zu viel gezahlte Lohnsteuer wird mit einer der nächsten Gehaltsabrechnungen erstattet. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen und der Übersendung von Schreiben oder Bescheinigungen an das NLBV oder Ihr Finanzamt ab. Die Kolleginnen und Kollegen dort haben keinen Einfluss auf die Behebung des Problems.

Hintergrund:

Ab 1. Januar 2026 werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Arbeitgeber übermittelt und im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt. Die entsprechenden Werte werden von den Versicherungsunternehmen an das BZSt übermittelt von dort den Arbeitgebern zum elektronischen Abruf bereitgestellt. Zudem entfällt ab dem 1. Januar 2026 die Anwendung der sogenannten Mindestvorsorgepauschale.


Detailliertere Informationen beim NLBV


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Artikel-Informationen

erstellt am:
29.12.2025

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