Verfahren für die Körperschaftsteuer ist in Niedersachsens Finanzämtern jetzt weitgehend digitalisiert
Die niedersächsischen Finanzämter gehen bei der Digitalisierung den nächsten Schritt: Ab sofort können Körperschaftsteuerbescheide digital in ELSTER zugestellt werden. Damit können künftig von der Erklärung bis zum Bescheid alle Schritte rund um die Körperschaftsteuer vollständig elektronisch erfolgen.
„Wir machen bei der Digitalisierung unserer Steuerverwaltung weiter Tempo: Nachdem die Messbescheide zur Gewerbesteuer digital bekanntgegeben werden können, folgt für die Unternehmen des Landes nun mit den Bescheiden zur Körperschaftsteuer der nächste große Schritt. Unser Ziel sind vollständig digitale Steuerverfahren, um den Verwaltungsaufwand der Unternehmen zu minimieren“, erklärt Finanzminister Gerald Heere.
In den niedersächsischen Finanzämtern werden rund 139.000 Körperschaften steuerlich betreut. Ihnen können nun die Bescheide zur Festsetzung der Körperschaftsteuer, der gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos und der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Bisher war dies unter anderem bereits bei Einkommensteuerbescheiden und Gewerbesteuermessbescheiden möglich.
Ab dem Kalenderjahr 2026 soll die elektronische Bekanntgabe zum Standardfall werden, soweit die zugrundeliegende Steuererklärung auch elektronisch beim Finanzamt eingereicht wurde. Bis dahin ist noch eine aktive Einwilligung bei der Abgabe der elektronischen Steuererklärung notwendig. Wer einen Steuerbescheid weiterhin auf Papier erhalten möchte, kann dieser Regelung aber widersprechen.
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erstellt am:
05.09.2025