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Zuwendung aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen

Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € im Einzelfall zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der Antikorruptionsrichtlinie geregelt.

Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen
für Nds. Finanzministerium im Jahr 2021

Zur Sponsoringübersicht von übergeordneter Behörde (Land Niedersachsen) bitte hier klicken.

Stand: -

In diesem Zeitraum gab es keine Zuwendungen.
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Antikorruptionsrichtlinie des Landes Niedersachsen

Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

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