Artikel-Informationen
erstellt am:
16.01.2024
zuletzt aktualisiert am:
03.03.2026
Die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten erhalten für das Jahr 2025 eine Einmalzahlung. Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 beträgt die Einmalzahlung 800 Euro, für die übrigen Besoldungsgruppen ab A 9 500 Euro. Diese soll den von der Rechtsprechung geforderten Mindestabstand zur Grundsicherung und damit eine amtsangemessene Alimentation sicherstellen.
Voraussetzung für den Anspruch ist, dass im Jahr 2025 Dienstbezüge zugestanden haben. Teilzeitbeschäftigten wird die Einmalzahlung entsprechend anteilig gewährt. Anwärterinnen und Anwärter erhalten 250 Euro.
Ausgezahlt werden die Beträge rückwirkend für das Jahr 2025 mit einer der anstehenden Besoldungszahlungen. Hintergrund dafür ist, dass mit der technischen Umsetzung der Einmalzahlung erst nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Niedersächsischen Landtag am 3. März 2026 begonnen werden konnte.
Die systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Beamtenschaft wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt. Dabei wird auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung im Land Berlin berücksichtigt, mit dem das Gericht seine Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation fortentwickelt
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erstellt am:
16.01.2024
zuletzt aktualisiert am:
03.03.2026