Niedersäschsisches Finanzministerium Niedersachsen klar Logo

Pressemitteilungen zu den im Rahmen der Jahreskonferenz 2018 der Finanzministerinnen und Finanzminister in Goslar gefassten Beschlüsse

Pressemitteilungen zu den im Rahmen der Jahreskonferenz 2018 der Finanzministerinnen und Finanzminister in Goslar gefassten Beschlüsse zu den folgenden Tagenordungspunkten:


  1. Finanzlage der öffentlichen Haushalte

  2. Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Zusammenhang mit dem Internet-/Onlinehandel

  3. Ausgestaltung des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

  4. Bürgerfreundliche Sprache in der Finanzverwaltung

  5. Besteuerung der digitalen Wirtschaft


Zur weiteren Verwendung nachfolgend zusätzlich noch zwei Statements des gastgebenden Niedersächsischen Finanzministers Reinhold Hilbers:

FM Hilbers zur FMK allgemein und Niedersachsen als Gastgeber:

„Ich freue mich sehr, dass wir die Jahreskonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister dieses Jahr in Niedersachsen ausrichten durften und als Gastgeber in die schöne Harzstadt Goslar eingeladen haben. Die Finanzministerkonferenz ist die am häufigsten tagende Fachministerkonferenz. Und das mit gutem Grund. Gerade in der Steuer- und Haushaltspolitik ist es notwendig ein einheitliches Vorgehen zu vereinbaren und Länderinteressen zu bündeln. Die Jahreskonferenz bietet den Raum sich ohne Zeitdruck auszutauschen. Die Finanzministerkonferenz dient auch dazu, wichtige finanz- und steuerpolitische Themen anzustoßen, wie etwa die Ausgestaltung des Anwendungsbereiches des ermäßigten Umsatzsteuersatzes. Auf Initiative Niedersachsens soll das zersplitterte und als unübersichtlich geltende Regelwerk mit dem Ziel überarbeitet werden, klare Abgrenzungsmöglichkeiten zu schaffen und insgesamt zu einem einfacheren Regelwerk zu kommen“.

Hilbers zu Top 3 „Ausgestaltung des Anwendungsbereiches des ermäßigten Umsatzsteuersatzes:

„Wir müssen das Thema ermäßigter Mehrwertsteuersatz wieder auf die politische Agenda holen. In ihrer jetzigen Ausgestaltung ist die Mehrwertsteuer viel zu komplex und auch betrugsanfällig. Einzelne Tatbestände gehören daher generalüberholt, um mehr Steuergerechtigkeit zu erzielen und die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Mehrwertsteuer geht in die völlig falsche Richtung und findet nicht meine Unterstützung. Er würde noch mehr Ausnahmen zulassen. Mehr Ausnahmen würden die Steuer aber noch gestaltungs- und betrugsanfälliger machen und das bestehende System noch weiter verkomplizieren. Soziale Aspekte der Mehrwertsteuer dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Der ermäßigte Steuersatz für Lebensmittel muss erhalten bleiben.

Eine Reform der Mehrwertsteuer darf insgesamt nicht zu Steuererhöhungen führen, sondern muss aufkommensneutral sein. Wenn bestimmte Ermäßigungstatbestände abgeschafft werden könnten anderen im Zuge einer Harmonisierung angepasst werden. Auch könnte in diesem Zusammenhang dann über eine Absenkung des Regelsteuersatzes nachgedacht werden“.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln