Bundesrat fordert eine verpflichtende digitale Zahloption in der Gastronomie
Auf Initiative Niedersachsens und Hamburgs hat der Bundesrat am (heutigen) Freitag einem Entschließungsantrag zum Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Damit wird die Einführung einer verpflichtenden digitalen Zahloption bei Geschäften des Alltags gefordert. Der Beschluss wurde im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie gefasst.
Finanzminister Gerald Heere zeigt sich mit dem heutigen Ergebnis zufrieden: „Die Gastronomie ist wie viele andere Branchen auch in einer schwierigen Lage. Aber Solidarität ist keine Einbahnstraße! Auch im Interesse der vielen steuerehrlichen Betriebe muss die Steuerehrlichkeit spürbar zunehmen. Digitale Bezahlmöglichkeiten erleichtern einen gerechten Steuervollzug. Sie tragen zu einem faireren Wettbewerb bei und verbessern darüber hinaus auch noch den Service für Kundinnen und Kunden.“
Die Verpflichtung, neben der Barzahlung auch eine digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten, kann Manipulationen und damit Steuerhinterziehung erschweren. Zudem bieten digitale Bezahlsysteme den Steuerprüferinnen und Steuerprüfern wichtige Referenzwerte.
Eine weitere Forderung Heeres nach einer Registrierkassenpflicht hat knapp keine Mehrheit gefunden. Dazu Heere: „Eine Registrierkassenpflicht würde die Arbeit der Steuerverwaltung erheblich erleichtern und vor allem auch die Steuergerechtigkeit für ehrliche Unternehmen erhöhen. Auch im Koalitionsvertrag des Bundes ist die Einführung vorgesehen, jedoch erst ab 2027 und mit einer hohen Umsatzgrenze von jährlich 100.000 Euro. Es ist mir wichtig, dass wir auch hier zügig und konsequent vorankommen.“
Die Bundesregierung plant mit dem Steueränderungsgesetzes 2025 unter anderem eine Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie. Mit Ausnahme des Getränkeausschanks soll der Umsatzsteuersatz ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent sinken. Der geschätzte Steuerausfall durch die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie beträgt für Niedersachsen 2026 bis 2030 rund 800 Millionen Euro.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.10.2025