Positionspapier der Nord-FM zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer
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Erbschaftsteuer gerechter gestalten
Damit ein Steuersystem dauerhaft akzeptiert wird, muss es als gerecht empfunden werden. Doch bei der Erbschaftsteuer herrscht in Sachen Gerechtigkeit eine Menge Nachholbedarf. Deshalb spricht sich Niedersachsen zusammen mit den anderen Nord-Ländern für eine Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer aus.
Kleinere Erbschaften sind durch die großzügigen Freibeträge bis zu 500.000 Euro in der Regel von der Steuer ausgenommen. Mittlere Vermögen leisten regelmäßig ihren angemessenen Erbschaftsteuer-Beitrag. Bei sehr großen Erbschaften gibt es allerdings Gestaltungsmöglichkeiten, die zu erheblichen Ungleichbehandlungen führen können.
Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere hat darum gemeinsam mit der Finanzministerin und den Finanzministern der Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ein Positionspapier zur Erbschaftsteuer vorgelegt. Mit den dort aufgeführten Vorschlägen soll die Steuergerechtigkeit gestärkt werden. Gleichzeitig ist es das Ziel, Unternehmen und Arbeitsplätze zu schützen. Die Erbschaftsteuer soll verfassungsfest und administrativ praktikabel sein.
Milliardenschwere Gerechtigkeitslücken schließen, Sparmodelle verhindern
Besonderer Reformbedarf besteht bei den aktuell geltenden Ausnahmen für große Betriebsvermögen. In der Praxis können sehr hohe Vermögen teilweise fast steuerfrei übertragen werden. Allein 2024 wurden bundesweit in 45 Fällen ursprünglich festgesetzte Steuern von 3,6 Milliarden Euro auf lediglich rund 200 Millionen Euro reduziert – ein Steuererlass von etwa 95 Prozent. Insbesondere sogenannte Familienstiftungen werden inzwischen offen als Steuersparmodelle beworben, um Vermögende künstlich „mittellos“ erscheinen zu lassen.
Solche Modelle haben nichts mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen oder Unternehmen zu tun. Deshalb sollten Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt und eine Art Mindestbesteuerung großer Vermögen sichergestellt werden. Ziel muss es sein, eine bessere Belastungsgleichheit zwischen verschiedenen Vermögensarten herzustellen.
Betriebe sichern, Arbeitsplätze schützen
Gleichzeitig müssen Betriebe in ihrer Existenz gesichert und Unternehmensnachfolgen weiter ermöglicht werden. Deshalb sollten Stundungsmöglichkeiten ausgeweitet werden. Unternehmen sollten Erbschaftsteuern über längere Zeiträume zahlen können, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und Investitionen sowie Arbeitsplätze abzusichern.
Immobilienprivilegien auf den Prüfstand
Auch steuerliche Sonderregeln für große Wohnungsunternehmen sollten überprüft werden. Die steuerliche Begünstigung sollte künftig nicht mehr allein von formalen Kriterien wie der Zahl der Wohnungen abhängen. Entscheidend sollte vielmehr sein, ob tatsächlich unternehmerische Leistungen erbracht werden oder ob es sich lediglich um reine Vermögensverwaltung handele. Ziel muss eine bundesweit einheitliche und rechtssichere Anwendung der Regeln sein.
Prüfbedarf bei Freibeträgen und Tarif
Bei Freibeträgen und Tarifen besteht ebenso Reformbedarf. Dabei gibt es unterschiedliche denkbare Modelle, etwa die Prüfung eines Lebensfreibetrages anstelle mehrfach nutzbarer Freibeträge im Zehnjahresrhythmus, so wie es aktuell der Fall ist. Diese Diskussion muss ergebnisoffen geführt werden. Maßstab müssen Verteilungsgerechtigkeit, mindestens stabile Einnahmen für die Länder sowie eine unbürokratische Umsetzung sein – Letzteres sowohl für den Staat als auch für die Unternehmen.
Eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer lehnt Niedersachsen dagegen entschieden ab. Ein Wettbewerb der Länder über unterschiedliche Steuersätze oder Freibeträge wäre der falsche Weg. Die Höhe der Erbschaftsteuer darf nicht davon abhängen, in welchem Bundesland jemand wohnt.
Zum Hintergrund:
Die Erbschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Länder. Damit ist sie zentral für die Finanzierung von Schulen, Polizei, Justiz und öffentlicher Infrastruktur.
Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht im Laufe des Jahres 2026 eine Entscheidung zur Erbschaftsteuer mit wesentlichen Hinweisen zum Reformbedarf treffen wird.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.07.2026
zuletzt aktualisiert am:
03.07.2026

